Übersicht:

Offener Brief an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg, Horst Böhm (30. Juni 2011)
Offener Brief an die Herren Polizeihauptmeister N… und Polizeihauptmeister R… in Regensburg (28. Juni 2011)
Offener Brief an Herrn Regierungsrat XXXxX, Polizeipräsidium Regensburg (1. August 2011)
Offener Brief an (Oberstaatsanwaltschaft X) Regensburg (18. August 2011)
Offener Brief an den Leitenden Oberstaatsanwalt Wenny, der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (26. August 2011)
Offener Brief an Oberstaatsanwältin Klein, bisher „(Oberstaatsanwaltschaft X)“, Regensburg (22. Oktober 2011)
Offener Brief an Staatsministerin Dr. Beate Merk (28. Oktober 2011) aha
Zweiter "Offener Brief" an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg, Horst Böhm (03. November 2011)
Offener Brief an Oberstaatsanwältin Klein, Staatsanwaltschaft Regensburg (10.November 2011) Bestätigung
Zweiter "Offener Brief" an Staatsministerin Dr. Beate Merk (01. Dezember 2011)
Dritter "Offener Brief" an Staatsministerin Dr. Beate Merk (06. Dezember 2011)

Offener Brief an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg

Folgender „Offener Brief“ wurde per Einschreiben mit Rückschein, am 30. Juni 2011, an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg, Horst Böhm, gesandt. Bis zum Ablauf der im Schreiben gesetzten Frist, konnte keinerlei Reaktion verzeichnet werden. Damit hat sich der neue Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg, Horst Böhm, klar und deutlich positioniert.

Offener Brief
an den
Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg
Horst Böhm

Regensburg, am 30. Juni 2011

Sehr geehrter Herr Böhm!

Ich schreibe Ihnen diesen Brief in Form eines „offen Briefs“, da es im Interessen der Öffentlichkeit ist zu erfahren, sollte ein Leitender Oberstaatsanwalt Freiheitsberaubung und Folter zu vertuschen versucht haben — erst recht wenn diese von der Justiz verübt wurden. Um herauszufinden ob Sie versuchten, Freiheitsberaubung und Folter, die mir in grausamer Weise teil wurden, nicht zu vertuschen, ist ganz einfach herauszufinden. Dies, indem Sie mir Schriftstücke vorlegen aus denen glaubwürdig hervorgeht, daß Sie Maßnahmen ergriffen welche die Verantwortlichen dieses Verbrechens zur Verantwortung zieht.

Herr Böhm, daß Sie von dem Fall Kenntnis haben, zeugt das Schreiben mit Ihrem Briefkopf und Aktenzeichen XXXXXXXXX, vom 17.09.2010. Es ist davon auszugehen, daß Sie damals der Generalstaatsanwaltschaft Bericht erstatteten. Auch Sie haben übrigens nicht dafür gesorgt, daß mir Akteneinsicht gewährt wird!

Aus den Akten wissen Sie Herr Böhm, daß ich zweimal mit dem Versprechen festgenommen wurde: ich würde in der JVA umgehend dem Gericht vorgeführt, welches mich zu vernehmen und über die weitere Haft zu entscheiden habe. Sie wissen aus den Akten, daß ich beide Male dem Gericht nicht vorgeführt wurde, man mich aber jeweils längere Zeit festhielt (Freiheitsberaubung).

Das erste Mal waren es drei Wochen, ich wußte den Grund der Haft selbst nach der Entlassung nicht. Die mich damals festnehmenden Beamten wollten einen Geldbetrag von mir, konnten mir aber nicht sagen wofür, sollte ich nicht Zahlen seien sie angewiesen mich in die JVA zu bringen, dort werde ich dem Haftrichter vorgeführt, dieser werde mir dann erklären weshalb man den Betrag einfordere.

Das zweite Mal waren es zwei Wochen, da konnte man mir nach der Festnahme zwar einen Haftbefehl vorlegen, aber dem Gericht wurde ich nicht wie „wiederholt“ versichert vorgeführt.

Man muß daher in beiden Fällen von Freiheitsberaubung, von erpresserischer Freiheitsberaubung, sprechen.

Sie wissen daß ich von der Justiz Geschändet, Gefoltert und Diskriminiert wurde, daß mein Leben von der Justiz nachhaltig, dauerhaft zerstört wurde.

Sie wissen es ist unannehmbar, einem Menschen bei der Festnahme zu belehren er würde in der JVA unverzüglich dem Gericht vorgeführt, das ihn zu vernehmen und über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat — aber sobald er in der JVA ist, man ihm sämtlichen Zusagen und Rechten beraubt.

Sie wissen aus den Akten, daß die Staatsanwaltschaft Regensburg — es war rechnerisch zur Zeit Ihres Vorgängers — „unwiderruflich“ erklärte, daß diese mich aus rassistischen Beweggründen derart unmenschlich anging.

So Herr Böhm! nun haben Sie Gelegenheit zu beweisen, daß Sie ein rechtschaffener Mensch sind, daß Ihnen Grundgesetz (GG) und Menschenrechte Verpflichtung ist — dies, indem Sie mir bis zum 22. Juli 2011 (Posteingang) beglaubigte Ablichtungen von Niederschriften Vorlegen aus denen unzweideutig hervorgeht, daß Sie Anstrengungen unternommen haben, welche die Verantwortlichen dieses unmenschlichen Verbrechens, welches mir von der Justiz mit direktem Vorsatz zugefügt wurde, zur Verantwortung zieht.

Ich bin kein Jurist wie Sie Herr Böhm, daher brauche ich Ihnen nicht zu erklären was ein Offizialdelikt ist. Freiheitsberaubung und Folter dürften solche sein. Ebenso, wenn ein von Beamten bestellter Rechtsbeistand nicht wie zugesagt in der JVA auftaucht (unterlassene Hilfeleistung) und dem Betroffenen dadurch erheblichen Schaden entsteht. Usw. usf. pp.

Herr Böhm, sollten Sie mir bis zum genannten Datum oben erwähnte Unterlagen nicht vorlegen können, dürfte jedem klar sein welch „Geistes Kind“ Sie sind. Die Öffentlichkeit dürfte dann bestimmt auch näher interessieren, welche Beziehungen Sie z.B. zu einem Gewissen Matthias Konopka pflegen, ob ihr Duzfreunde seid, usw.

Mit freundlichen Grüßen


N.B:
Wo waren Sie eigentlich Herr Böhm, als ich im Knast um Hilfe schrie, als ich im Knast nach dem mir zugesagten Gericht rief? Außer Frage steht nur, Sie waren damals Direktor des zuständigen Gerichts.

Zur Verbildlichung: Der Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg, Horst Böhm, ist seit August 2010 in diesem Amt. Er hätte diesen Laden, von dem verständlicherweise nicht das geringste Vertrauen ausgeht, wohl gründlich aufräumen und die Rechtsstaatlichkeit herstellen können.

Es kann einen jeden Treffen, Opfer dieser Spezies zu werden …

Man versuche sich hineinzuversetzen wie es sich anfühlt und was es in einem Menschen bewirkt, der in bezug auf seine Gesundheit unter widrigsten Haftbedingungen festgehalten wird, der den Haftgrund nicht kennt, dem selbst grundlegende-niedergeschriebene Rechte verweigert werden, der sich in Todesfurcht befindet, erklärt: Wenn er sich nicht füge, komme man zu dritt, einer von links, einer von rechts, einer von hinten, und der Arzt mit der Beruhigungsspritze werde für Ruhe sorgen. Vernichtungshaft.  

Offener Brief an die Herren Polizeihauptmeister N… und Polizeihauptmeister R… in Regensburg

Folgender „Offener Brief“ wurde per Einschreiben mit Rückschein, am 28. Juni 2011, an die Herren, Polizeihauptmeister (PHM) N… und Polizeihauptmeister (PHM) R…, Polizei Regensburg, gesandt. Daraufhin teilte das Polizeipräsidium Oberpfalz mit, die Sache sei zuständigkeitshalber der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Überprüfung vorgelegt worden. Von dort ergehe zur gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.

Ausgerechnet an die Staatsanwaltschaft Regensburg wird die Sache weitergereicht, an eine Instanz die sich in Angelegenheit selbst aktiv schwer Belastet hat — also befangen ist! Von der aus das Übel geht!

Offener Brief
an die Herren
PHM N… und PHM R…

Regensburg, am 28. Juni 2011

Sehr geehrter Herr N…, sehr geehrter Herr R…!

Am 29.04.2010 wurde ich von Ihnen festgenommen. Da ich keine Treppen steigen kann, brachtet Ihr mich in die Polizeiinspektion Regensburg 2, dort verweilten wir bis der Haftbefehl eintraf. Die Kommunikation erfolgte, da ich stumm bin und aufgrund einer Behinderung nicht von Hand schreiben kann, mittels des von mir mitgeführten Klapprechners.

Ich möchte zuerst in Erinnerung rufen, was sich damals abspielte und wie es weiter ging, als Ihr mich für die Deportation in die JVA Straubing in der Polizeiinspektion zurückgelassen. Um den Umfang in Grenzen zu halten, werde ich nicht auf jede Einzelheit eingehen.

Ihr habt mich auf meine Rechte hingewiesen: daß ich Anrecht auf einen Rechtsbeistand habe und, daß ich unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorzuführen sei, das mich zu vernehmen und über meinen weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat.

Ich habe darauf hingewiesen, daß man mich vor einem Jahr schon einmal festgenommen und gesagt hätte, man würde mich dem Haftrichter vorführen der mir erkläre weshalb man mich festgenommen und, der über die Haft zu entscheiden habe. Ich aber dann in der JVA nicht dem Gericht vorgeführt wurde. Man mich drei Wochen festhielt ohne ich der Grund dafür kannte. Ich wurde gefoltert, zog schwere gesundheitliche Schäden davon, usw. usf. p.p.

Ich bat um einen Rechtsbeistand. Ihr ward so freundlich und habt einen für mich kontaktiert. Der mich, wie Ihr erklärt, am Folgetag in der JVA Straubing aufsuche. Ich traute der Sache nicht und bat einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen der umgehend Zeit hat. Was aber verweigert wurde.

Ich wollte unter keinen Umständen in die Hölle von Straubing gebracht werden. Es war ja aufgrund der einschlägigen Erfahrung ersichtlich, was mich dort erwartet.

Ich wollte dem Gericht vorgeführt werden, bevor man mich irgendwo hinbringt. Ihr sagtet das gehe nicht.

Wiederholt habt Ihr mir versichert, daß ich in der JVA Straubing umgehend dem Gericht vorgeführt werde. Da sei ja auch noch der bestellte Rechtsanwalt … erwiderten Ihr.

Ich empfand es als eine Diskriminierung, das man mich nicht für wahr nahm, die reale Gefahr mit einem Lächeln ignorierte. Mit einem behinderten kann man es ja machen – der kann sich ja schlecht wehren.

Ich befand mich in einem Ausnahmezustand, war mit der Situation vollkommen überfordert. All das Leid, die Drohungen, die Folgeschäden, welche man mir zuvor in der JVA Straubing zufügte, kam in mir hoch.


In Straubing:
Nahm man mir als erste Handlung den Klapprechner, eine Schreibmaschine wurde mir mit Vorsatz verweigert. So hatte ich die zwei Wochen, in denen man mich dort festhielt, keine Möglichkeit mich verbal zu äußern. Dem Gericht wurde ich nicht vorgeführt. Der von Euch organisierte Rechtsbeistand hat mich nicht aufgesucht (was ein klarer Fall von unterlassener Hilfeleistung ist). Ich wurde diskriminiert, geschändet, gefoltert, usw. Litt während der ganze Zeit an furchtbaren Schmerzen. Mir wurde erneut bleibender schwerer physischer und psychischer Schaden zugefügt.

Man muß hier ohne jeden erhabenen Zweifel von Freiheitsberaubung, von erpresserischer Freiheitsberaubung, sprechen. Es kann nicht angehen jemanden Festzunehmen, ihm zu versichern er würde dem Gericht vorgeführt, das ihn zu vernehmen und über die weiter Haft zu entscheiden hat — und dann, wenn er in der JVA ist, wird ihm das Zugesagte verweigert, ihm jede Möglichkeit genommen mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen.

Herr N…, Herr R…, mir ist noch nicht ersichtlich welche Rolle Ihr bei der ganzen Sache wirklich gespielt. Inwieweit Ihr ebenfalls Opfer und/oder Täter seid. Ihr hättet nachdem ich Euch aufgeklärt, auf jeden Fall unter keinen Umständen zulassen dürfen, daß ich nach Straubing deportieren werde. Die Widersprüchlichkeiten, auf die ich bei der ganzen Sache glaubhaft hinwies, hätten Euch nicht untätig lassen dürfen.

(Übrigens: Die Staatsanwaltschaft hat in Reaktion auf meine schriftliche Anfrage unwiderruflich erklärt, daß diese mich aus rassistischen Beweggründen angingen.)

Ihr steht in der Verantwortung, Ihr könnt nicht behaupten Ihr hätten nicht gewußt. Es kommt jetzt auf Euer Handeln an, ob Ihr als Teil dieses rassistischen Handelns der Justiz zu zählen seid, die mein Leben nachhaltig mit direktem Vorsatz zerstört haben. Oder ob Ihr dafür sorgt, daß die Leute welche mir dies alles angetan — Euch mit reinzogen — zur Verantwortung gezogen werden.

Sollte ich von Euch bis zum 23. Juli 2011 keine Reaktion erfahren, ist dies als eindeutiges Geständnis zu werten, daß Ihr euch auf der rassistischen Seite der Justiz befindet und damals danach gehandelt habt. Andernfalls werde ich sehr genau beobachten, ob Ihr nur versucht Euren Kopf zu retten, oder, ob Euch wirklich daran gelegen ist, das diejenige, welche mein Leben nachhaltig zerstörten und jene welche daran arbeiten dies Verbrechen zu vertuschen — zur Verantwortung gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Was ist eigentlich das Wort eines Beamten wert?

Was ist das Wort eines Beamten der Polizei, das eines der Justiz überhaupt, wert: Wenn wie hier ein Mensch belehrt wird, er würde nun in die JVA gebracht und dort unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorgeführt, das ihn zu vernehmen und über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat — der Betroffene aber von all dem in der JVA nichts erfährt, er entgegen der Belehrung dem Gericht nicht vorgeführt wird.

Ein solches Verhalten der Justiz ist mit dem Grundgesetz (GG) und den Menschenrechtsabkommen nicht vereinbar, es darf daher unter keinen Umständen toleriert werden!

Da man bei der JVA von der Belehrung durch die Herren PHM N… und PHM R… Kenntnis hatte, kann sich diese nicht herausreden!

Offener Brief an Herrn Regierungsrat XXXxX, Polizeipräsidium Regensburg

Nachstehenden „Offener Brief“ wurde per Einschreiben, am 1. August 2011, an Herrn XXXxX, Polizeipräsidium Regensburg, gesandt, er erreicht sein Ziel laut Rückschein am Folgetag.

Offener Brief

Herrn
Regierungsrat XXXxX
Polizeipräsidium Regensburg

Regensburg, am 1. August. 2011

Sehr geehrter Herrr Regierungsrat XXXxX

Nachdem der Eingang meines Schreibens an die Herren PHM N... und PHM R... vom 28. Juni 2011, von Ihnen Herr XXXxX, für das Polizeipräsidium Regensburg mit Schreiben von 11.07.2011 bestätigt wurde, es liegt der Justiz insgesamt schon einen vollen Monat vor, habe ich nachstehend eine sich aus meinem Schreiben von 28. Juni 2011 ergebende Frage an die Justiz. Gleichzeitig soll festgestellt werden, ob die Justiz hinsichtlich des Sachverhalts ihrer Arbeit nachkommt.

Wie aus dem Schreiben an die Herren PHM N... und PHM R... vom 28. Juni 2011 zu entnehmen, sagten mir diese damals, sie hätten für mich einen Rechtsbeistand bestellt, dieser werde mich am nächsten Tag (also am 30. April 2010) in der JVA aufsuchen. Wie bekannt ist, wurde ich von einem Rechtsbeistand in der JVA nicht aufgesucht. Ein klarer Vorgang von Unterlassener Hilfeleistung mit schweren Folgen.

Solang dieser Rechtsbeistand jedoch nicht ausfindig gemacht und vernommen wurde muß „zwingend“ davon ausgegangen werden, daß die Herren PHM N... und PHM R... meine Arglosigkeit und Wehrlosigkeit gezielt ausnutzen, um mich ruhig zu stellen — daß die Erklärung ein Rechtsbeistand sei geordert, nur ein gezielter Bluff war. Ein Bluff um mein Vertrauen heimtückisch zu mißbrauchten; mich besänftigt in eine Situation zu bringen, die mit der bestialischen Behandlung welche ich in der JVA erfuhr — wäre ich nicht rechtzeitig befreit worden — wohl mit dem sicheren Tod geendet.

Herr XXXxX; Sie teilten in Ihrem Schreiben vom 11.07.2011 mit, der im Schreiben vom 28. Juni 2011 geschilderten Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgelegt. Es sind demzufolge immer mehr Leute innerhalb der Justiz, die gesichert Kenntnis haben!

Zur Feststellung, ob die Justiz ihrer Arbeit nachkommt
In meinem Schreiben vom 28. Juni 2011 wurde u.a. unmißverständlich auf die im vorherigen Teil dieses Schreibens erwähnte Unterlassene Hilfeleistung hingewiesen. „Unterlassene Hilfeleistung“ ist ein Offizialdelikt. Daher ist die Frage, ob von der Justiz diesbezüglich gezielt Ermittlung eingeleitet wurde berechtigt! Sollte bisher keine Ermittlungen eingeleitet worden sein, brächte sich die Justiz damit in noch tiefere Erklärungsnot. Dies stände dann als weiterer Beweis, daß die Justiz „nach wie vor“ damit beschäftigt ist, das an meiner Person über lange Zeit hinweg und mit besonderer Grausamkeit verübte Verbrechen — zu vertuschen sucht.

Ich erwarte daher von der Justiz bis spätestens zum 23. August 2011 eine glaubhafte Erklärung¹, ob die Justiz bisher, das heißt bis zum heutigen Tage, wir schreiben den 1. August 2011, ein Verfahren eingeleitet, welches den/die Verantwortlichen für angeführte Unterlassene Hilfeleistung belangt. Sollte innerhalb dieser Frist keine klärende Antwort zu Verzeichnen sein, muß dies als weiterer mit aktivem Vorsatz begangenem Vertuschungsversuch der Justiz gewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Erläuterung:
¹Zur Glaubhaftigkeit genügt eine reine Erklärung ohne Nachweis nicht!

Man hat bei der Justiz nicht erst seit Juni 2011 von dem Sachverhalt Kenntnis, sondern seit über einem Jahr!

Es wirkt daher höchst befremdend:

 

Bayerische Justiz verdunkelt „nach wie vor“ Verbrechen

Der 23. August 2011 liegt hinter uns, auf obiges an die Justiz (Regierungsrat XXXxX, Polizeipräsidium Regensburg) gerichtetes Schreiben konnte bis Ablauf der gesetzten Frist keinerlei Reaktion vermerkt werden. Was sagt uns die Justiz damit. Nichts geringeres als: Daß dies als weiterer mit aktivem Vorsatz begangenem Vertuschungsversuch der Justiz gewertet werden muß!

Offener Brief an (Oberstaatsanwaltschaft X) Regensburg

Dieser Offene Brief wurde am 18. August 2011 an, Name geändert in „(Oberstaatsanwaltschaft X)“, per Einschreiben der Staatsanwaltschaft Regensburg gesandt.

Offener Brief
an
(Oberstaatsanwaltschaft X)
Kumpfmühler Str. 4
Regensburg

Regensburg, am 18. August 2011

Sehr geehrte (Oberstaatsanwaltschaft X)!

Mit Schreiben vom 22.07.2011 ließen Sie mir im Vorermittlungsverfahren PHM R… und PHM N… wegen Dienstaufsichtsbeschwerde eine Verfügung mit selbigem Datum überstellen. Diese Verfügung ist Reaktion auf das vom Polizeipräsidium Oberpfalz an die Staatsanwaltschaft Regensburg weitergeleitete Schreiben, welches ich am 28.06.2011 an die Herren PHM R… und PHM N… sandte. Ob mein Schreiben an diese zwei Herren verstanden wurde, lassen wir vorerst offen. Postwendend mit Schreiben vom 26.07.2011 legte ich gegen diese Verfügung vom 22.07.2011 Widerspruch ein, mit dem Hinweis die Begründung wird nachgeliefert. Gleichzeitig — um die Begründung ausarbeiten zu können — bat ich um Ablichtung* des in Ihrer Verfügung genannten Strafbefehls aus dem Jahr 2007, auf dem Ihre Verfügung inhaltlich aufbaut ist. Mit Schreiben vom 16.08.2011 Antworten Sie mir, ich zitiere:
"zu Ihrem Schreiben vom 26.07.2011, mit welchem Sie sich gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 22.07.2011 wenden, teile ich Ihnen mit, dass eine Übersendung des Strafbefehl vom …10.2007 im Vorliegenden Verfahren nicht in Frage kommt. Zum einen müßte Ihnen der Strafbefehl vorliegen, zum anderen können Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht im Verfahren xxxx beantragen.
Ihre Beschwerde gegen die Verfügung vom 22.07.2011 habe ich an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth weitergeleitet zum Zweck der Überprüfung."

(Oberstaatsanwaltschaft X)! Machen Sie es sich nicht etwas zu einfach? Haben Sie der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mitgeteilt, daß es diesen Strafbefehl in rechtsverbindlicher Form nicht gibt und, daß man dies bei der Staatsanwaltschaft Regensburg seit Jahren weiß! Es ist doch nur allzu verständlich und für jeden einleuchtend, weshalb Sie (Oberstaatsanwaltschaft X) mir diesen Strafbefehl nicht in beglaubigter Ablichtung, wie in meinem Widerspruch gefordert, zustellen können. Denn der Strafbefehl, der mir die Staatsanwaltschaft unterjubeln versucht und den Sie als Grundlage in Ihrer Verfügung vom 22.07.2011 anführen, gibt es auf meine Person bezogen nicht, er trägt weder mein Namen, noch meine Postanschrift. (Davon hatten auch die Herren PHM R… und PHM N… am Tag als sie mich Festnahmen Kenntnis.)

Sie bauen Ihre Verfügung auf Grundlagen auf, die es nicht gibt! Um es vorwegzunehmen, es kann auch nicht angeführt werden ich hätte von dem Strafbefehl gewußt, aber nichts dagegen unternommen, damit habe er Gültigkeit. Denn als ich das erste Mal von dem Strafbefehl der mir die Staatsanwaltschaft unterzuschieben versucht Kenntnis erhielt, es war am 28.11.2008, wandte ich mich noch am selbigen Tag schriftlich per Einschreiben an das Amtsgericht Regensburg. Teilte diesem aus genannten Gründen mit, daß ich mich deshalb ausdrücklich davon abgrenze.
Legt man dem z.B. das Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 1753/97 vom 10.5.1998 zugrunde, hätte, wenn ich mit dem Strafbefehl gemeint gewesen wäre, nach meiner Mitteilung an das Amtsgericht, mir einen ordentlichen Strafbefehl zustellt werden müssen. Aber dies ist nicht geschehen, und ein Strafbefehl, der nicht mein Namen führt, der an eine komplett andere Adresse (Bestimmungsort) gerichtet ist - akzeptiere ich nicht und hab es zu keiner Zeit getan! Es gilt als gesichert, daß die Justiz meine Anschrift kannte.


(Oberstaatsanwaltschaft X), mit Neugier erwarte ich die Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Ohne meine Begründung des Widerspruchs — und diese kann ich erst Verfassen, wenn mir alle dafür benötigten Unterlagen zu Verfügung stehen — kann die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth den Sachverhalt nicht objektiv überprüfen! Denn Sie wissen nicht, was ich in der Begründung alles Anführen vermag!

Mit freundlichen Grüßen

 

* Um die Begründung ausarbeiten zu können, benötige ich unter anderem den in Ihrer Verfügung vom 22.07.2011 erwähnten Strafbefehl vom …10.2007, dies in Form einer Ablichtung, von Ihnen persönlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft und beglaubigt. Ich bitte Sie hierbei, schon aus Ihrem eigen Interessen, höchste Sorgfalt walten zu lassen. Wie der Justiz z.B. bekannt ist, wohne ich seit …ANSCHRIFT… Regensburg. Zur obenerwähnten Rechtmäßigkeit gehört auch, daß der Strafbefehl in keiner Weise meine Würde und Persönlichkeit verletzt und sicherstellt, daß gesetzte Einspruchsfristen eingehalten werden konnten.

...

Offener Brief an den Leitenden Oberstaatsanwalt Wenny, der Generalstaats­anwalt­schaft Nürnberg

Dieser Offene Brief wurde am 26. August 2011 an den Leitenden Oberstaatsanwalt Wenny bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, gesandt.

Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg
Herrn
Leitender Oberstaatsanwalt Wenny
Bärenschanzstraße 70
90429 Nürnberg

Regensburg, am 26. August 2011

Offener Brief

Sehr geehrter Leitender Oberstaatsanwalt Wenny!

Ihr Schreiben mit Datum vom 19.08.2011, es trägt auf dem Umschlag den Zeitstempel des Zustelldienstes vom 23.08.2011, konnte ich am 25.08.2011 als eingegangen verbuchen. Sie teilen mir darin Folgendes mit, ich zitiere:

„Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen PHM R... und PHM N... vom 26.06.2011
Sehr geehrter Herr ...,
auf Ihr Schreiben vom 26.07.2011 habe ich den Vorgang überprüft.
Die Verfügung von „(Oberstaatsanwaltschaft X)“ vom 22.07.2011 entspricht danach in jeder Hinsicht der Sach- und Rechtslage.
Für Ihre im Schreiben an das Polizeipräsidium Oberpfalz vom 01.08.2011 geäußerte Vermutung, die Erklärung, ein Rechtsbeistand sei geordert, sei nur ein gezielter Bluff der Beamten gewesen, gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Unabhängig davon begründet dieser Vorwurf keine strafbare unterlassene Hilfeleistung.
Ihre Beschwerde gegen den Bescheid von (Oberstaatsanwaltschaft X) ist unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Wenny
Leitender Oberstaatsanwalt“

Vorweg:
Es ist aufgrund Ihrer Reaktion, Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wenny, nicht erkennbar, daß Sie mein an die Herren PHM R... und PHM N... gerichtetes Schreiben, mit Datum vom 26.06.2011, mit den Augen eines Amtsträgers gelesen. Es ist richtig, dieses Schreiben steht hier nicht vordergründig zur Verhandlung, denn es geht um die Verfügung von (Oberstaatsanwaltschaft X), auf die ich Widerspruch eingelegt. Dennoch darf das Schreiben vom 26.06.2011 nicht aus dem Blickwinkel verloren werden. Denn Sie haben dadurch von Freiheitsberaubung, Folter, schwerer Körperverletzung und so manch anderen Verbrechen Kenntnis erhalten. Ihre Untätigkeit diesbezüglich läßt unweigerlich Ihre wahre Absicht erkennen.
Es wäre eigentlich Aufgabe der Justiz in Regensburg, die Sache ordentlich aufzuklären, aber dort hat man in der Gesamtangelegenheit den Rechtsstaat seit langem außer Kraft gesetzt. Man ist in Regensburg seit Jahren krampfhaft damit beschäftigt, die mit aktivem Vorsatz begangenen schwerwiegenden Fehlschritte der Justiz, zu verschleiern.

Zum Schreiben an das Polizeipräsidium Oberpfalz vom 01.08.2011
Die in meinem Schreiben an das Polizeipräsidium Oberpfalz vom 01.08.2011 gesetzte Frist wurde nicht eingehalten, es ist bei mir diesbezüglich bis zum 23.082011 keine Antwort zugegangen — auch keine Anfrage um Fristverlängerung. Was dies bedeutet, entnehmen Sie dem Schreiben vom 01.08.2011.
Wenn Sie mein Schreiben vom 01.08.2011 gelesen, wüßten Sie, die darin genante „unterlassene Hilfeleistung“ bezieht sich auf den Rechtsbeistand und nicht wie Sie anführen auf die Beamten. Aber so lange dieser nicht ermittelt und vernommen wurde muß, „zwingend“, davon ausgegangen werden die Beamten haben gezielt geblufft.
Es liegt mir bis heute keinerlei Anhaltspunkte vor, daß dieser Rechtsbeistand überhaupt existiert. Wie bekannt ist, hatte ich in der JVA-Straubing keine Möglichkeit mich nach dem verbleib des Rechtsbeistands zu erkundigen oder einen anderen zu bestellen. In dieser Vernichtungshaft, der ich dort ausgesetzt war, wurde jeder Kontakt nach außen verhindert. Nicht mal intern gab man mir Gelegenheit mich in Worten auszudrücken. Hier zu behaupten das Ausbleiben des mir zugesicherten Rechtsbeistands wäre „keine strafbare unterlassene Hilfeleistung“, zeugte von äußerst krimineller Energie.
Wenn Sie die beiden Beamten entlasten suchen, Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wenny, dann kommen Sie Ihrer Arbeit nach und tun das was die Justiz seit über einem Jahr fahrlässig mit aktivem Vorsatz unterläßt — leiten Sie ein Verfahren wegen dieses Offizialdelikts gegen diesen Rechtsbeistand ein.

Kardinalpunkt:
Sie beteuern Sie haben auf mein Schreiben vom 26.07.2011 hin, den Vorgang überprüft, die Verfügung von (Oberstaatsanwaltschaft X) vom 22.07.2011 entspricht danach in jeder Hinsicht der Sach- und Rechtslage. Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wenny, wie können Sie etwas Überprüfen wenn Sie nicht Wissen anhand welchen Kriterien. Mich nicht angehört haben? Ich habe eine Begründung des Widerspruchs noch nicht nachgereicht, Sie wissen nicht was ich gegen die Verfügung vorzubringen habe!
Es gibt triftige Anhaltspunkte, die nahelegen, daß Sie die Sach- und Rechtslage nicht einmal überflogen haben. Es kann aber auch sein, die Staatsanwaltschaft Regensburg legt Ihnen nicht die wahren Fakten auf den Tisch — wenn doch, dann ist es für Sie doppelt so erschwerend. Oder — Sie arbeiten rein ergebnisorientiert. Ich weiß es nicht!

Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wenny, — auf der Grundlage der gegenwärtigen Erkenntnis — beschuldige ich Sie kraft Ihres Handelns der Rechtsbeugung! Sie verletzen grundlegende Regeln rechtsstaatlichen Handelns. Ihr Handeln ist parteiisch. Es enthält nicht den geringsten Anhaltspunkt auf Objektivität. Sie sind nach meiner Meinung eine gegenständliche Gefahr für den Rechtsstaat, die Allgemeinheit, als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft nicht tragbar.

Mit freundlichen Grüßen

..

Wir erinnern uns: Es gibt in Angelegenheit weder ein Strafbefehl, auf den sich Justiz berufen kann. Noch wurde der Betroffe, wie er bei seiner Festnahme belehrt wurde: unverzüglich dem Gericht vorgeführt, das ihn zu vernehmen und über seinen weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat.
Die Justiz war bei der ersten Vernichtungshaft des Betroffenen im Jahr 2009 — die sich drei lange Wochen dahinzog —, weder bei der Festnahme, noch während der Haft, in der Lage zu erklären weswegen man ihn festhielt. Man versuchte zwar einen Geldbetrag von ihm zu erpressen. Erpressung, weil man ihm für die Forderung keine rechtliche Grundlage (überhaupt keine Begründung) nennen konnte. Es ist daher von erpresserischer Freiheitsberaubung zu sprechen.

CSU - näher am Menschen oder „CSU - Wächter über die Stabilität“, 2013 haben wir Landtagswahlen in Bayern. Was wir hier auf dieser Seite erfahren ist ebenso Referenz für die Bayerische Justizministerin — Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz — Dr. Beate Merk (CSU). Es liegen bisher keinerlei Erkenntnis vor wie sich die Justizministerin in Sache verhält, aber da die Staatsanwaltschaft Weisungsgebunden ist, wird die Justizministerin auch an deren Verhalten gemessen.

Klarer Fall von Grundgesetz verstoß!

Wir schreiben nun den 10. Oktober 2011

Hier wurde und wird ganz offensichtlich von Seite der Justiz vorsätzlich gegen das Grundgesetz verstoßen, etwas, was in einem Rechtsstaat nicht vorkommen darf!

Es liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, daß von staatlicher Seite irgendwelche Anstrengungen vorgenommen werden, um die Sache aufzuklären. Der Leitende Oberstaatsanwalt der Generalanwaltschaft Nürnberg hat sich in Angelegenheit selbst schwer belastet, wenn er noch einen letzten Funken an Respekt vor dem Rechtsstaat und der Würde des Menschen hat, so müßte er das Ganze an eine ihm übergeordnete Instanz abgegeben haben, wie es sich in einem Rechtsstaat gebührt. Aber davon liegen bis heute keine Anhaltspunkte vor.

Wird berücksichtigt, wie das zuständige Ministerium, welches von der Sache der Freiheitsberaubung und wie mit dem Betroffenen umgegangen wird Kenntnis hat und bei dem rechtswidrigen Spiel nach Kräften mitspielt, muß wohl vom „System Beate Merk“ gesprochen werden. Zumindest solange diese zur Sache schweigt, sich von dem Verbrechen nicht eindeutig distanziert, die Verantwortlichen nicht zur Verantwortung zieht und nicht für lückenlose Aufklärung sorgt. Schließlich handelt es sich um eine weisungsgebundene Justiz.

Offener Brief an Oberstaatsanwältin Klein, bisher „(Oberstaatsanwaltschaft X)“, Regensburg

Dieser Offene Brief wurde am 22. Oktober 2011 an Oberstaatsanwältin Klein, (bis 10. November auf der dieser Netzseite mit „(Oberstaatsanwaltschaft X)“ aufgeführt,) gesandt. Auf dem Rückschein wurde der Empfang am 25. Oktober 2011 bestätigt.

Offener Brief
an
Oberstaatsanwältin Klein
Kumpfmühler Str. 4
Regensburg

Regensburg, am 22. Oktober 2011

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin Klein!

Seit meinem Schreiben vom 18.08.2011, in dem ich auf Ihr Schreiben vom 16.08.2011 reagierte, sind 2 Monate vergangen und ich konnte von Ihnen persönlich keine Reaktion verzeichnen. Mit diesem Schreiben gehe ich nun ausdrücklich auf den in Ihrer Verfügung vom 22.07.2011 erwähnten Strafbefehl vom 15.10.2007 ein. Ihr komplette Begründung Ihrer Verfügung beruht auf diesem Strafbefehl. Sie haben mir eine beglaubigte Kopie dieses Strafbefehls bisher verweigert, wie wir beide Wissen liegt der Grund für diese Verweigerung in der schlichten Tatsache, daß es keinen rechtsgültigen Strafbefehl in bezug auf meine Person mit Datum 15.10.2007 gibt. Wenn es anders wär, hätten Sie mir längst widersprochen.

Ich gebe Ihnen nun Gelegenheit aus Ihrer verzwickten Situation herauszukommen. Jeder Mensch sollte schließlich eine Chance bekommen. Sie haben Gelegenheit innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens (als Zustellungsdatum gilt die Eingangsbestätigung/der Rückschein) mir eine eine Antwort der folgenden drei Möglichkeiten vorzulegen:

Möglichkeit „eins“
Sie legen mir den in Ihrer Verfügung vom 22.07.2011 erwähnten Strafbefehl vom 15.10.2007 in Form einer Ablichtung, von Ihnen persönlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft und beglaubigt vor. Zu dieser Rechtmäßigkeit gehört auch, daß der Strafbefehl in keiner Weise meine Würde und Persönlichkeit verletzt und sicherstellt, daß gesetzte Einspruchsfristen eingehalten werden konnten. 

Möglichkeit „zwei“
Sie teilen mir mit, daß es diesen Strafbefehl auf meine Person bezogen nicht gibt. Dann sehe Ihnen das von Ihnen an mir verübte Verbrechen nicht nach.

Möglichkeit „drei“
Sollte mir von Ihnen auf keine der zwei oben erwähnten Möglichkeiten bis zum genanten Termin eine Antwort vorliegen, gilt dies als Bestätigung, daß auch Sie, Frau Oberstaatsanwältin Klein, sich der rassistischen Aktionen der Staatsanwaltschaft Regensburg, bei der sich einzelne Ihrer Kollegen und Kolleginnen gar schriftlich als Neonazis bekannten, in der Sache angeschlossen haben, um mir größtmöglichen Schaden zuzufügen. Dann gilt dies als Bestätigung, daß auch Sie, in Gefälligkeit zu nichtdeutschen Behörden, mich aufgrund meines Glaubens (Art. 4 GG) verfolgen. Sie geben mir damit das Recht, Sie öffentlich als in Angelegenheit eindeutig rassistisch handelnde Person zu bezeichnen.

Es liegt nun an Ihnen Frau Oberstaatsanwältin Klein, Sie sind es, die mich drängten diese Frist zu setzen. Sie haben auf einen Strafbefehl aufgebaut, der nicht meine Anschrift trägt. Sie, die Freiheitsberaubung und deren Beihilfe zu verdunkeln suchten. Sie können sich wenden und drehen wie Sie sich wollen, wenn einem Meschen von (Polizei)Beamten wiederholt versichert wird, er würde in der JVA unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorgeführt, das ihn zu vernehmen und über seinen weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat. Aber der Betroffene dann von alldem in der JVA nichts erfährt. Er keinerlei Möglichkeit hat sich zur Wehr zu setzen. Ihm einen Rechtsbeistand verweigert wird. Dann ist dies Beihilfe zur Freiheitsberaubung — ein Verbrechen!
Erst recht wenn man bedenkt, daß diese Beamten Kenntnis hatten, was dem Betroffenen ein Jahr zuvor in dieser JVA zugefügt wurde, daß man ihn damals über Wochen festhielt, ohne ihm den Grund dafür mitzuteilen, usw.

Nun warte ich auf Ihre Antwort Frau Oberstaatsanwältin Klein. Ich reiche Ihnen hiermit die Hand zum Frieden. Das Einzige was Sie tun müssen ist mit aller Objektivität und Wahrheit (wenn sie überhaupt wissen, was dies ist,) zu Antworten.

Mit freundlichen Grüßen


Nachtrag (10.11.2011):
Oberstaatsanwältin Klein hat sich von den drei zur Verfügung gestandenen Möglichkeiten, für Möglichkeit „drei“ entschieden. Sie entschied sich weder für Möglichkeit „eins“ noch für Möglichkeit „zwei“. Wobei es von vornherein klar war, daß Oberstaatsanwältin Klein Möglichkeit „eins“ nicht vorlegen kann — dies weil es einen Strafbefehl in rechtmäßiger Form in Bezug nicht gibt.

Gegenständlich bedeutet dies, es wird zitiert:  
„Sollte mir von Ihnen auf keine der zwei oben erwähnten Möglichkeiten bis zum genanten Termin eine Antwort vorliegen, gilt dies als Bestätigung, daß auch Sie, Frau Oberstaatsanwältin Klein, sich der rassistischen Aktionen der Staatsanwaltschaft Regensburg, bei der sich einzelne Ihrer Kollegen und Kolleginnen gar schriftlich als Neonazis bekannten, in der Sache angeschlossen haben, um mir größtmöglichen Schaden zuzufügen. Dann gilt dies als Bestätigung, daß auch Sie, in Gefälligkeit zu nichtdeutschen Behörden, mich aufgrund meines Glaubens (Art. 4 GG) verfolgen. Sie geben mir damit das Recht, Sie öffentlich als in Angelegenheit eindeutig rassistisch handelnde Person zu bezeichnen.“

Es ist ein klare Bestätigung, ein deutliches Bekenntnis, welches Oberstaatsanwältin Klein mit ihrer Reaktion abgibt. Es deckt sich mit der Erklärung der Staatsanwaltschaft Regensburg von 2010, daß diese als solches den Betroffenen in der Sache aus rassistischen Beweggründen angeht. Und, mit den einschlägigen Erfahrungen des Betroffenen.

Offener Brief an Staatsministerin Dr. Beate Merk

Dieser Offene Brief wurde am 28. Oktober 2011 an die Bayerische Justizministerin, Dr. Beate Merk, per Einschreiben gesandt. Die Hervorhebungen wurden auf der Netzseite hinzugefügt.

Offener Brief
an
Justizministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München Regensburg

Regensburg, am 28. Oktober 2011

 

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Merk!

Auf das an Sie, mit Datum vom 13. Oktober, gerichtete Schreiben, hat mir das Bayerische Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, mit Schreiben vom 19. Oktober 2011, geantwortet, es trägt das Aktenzeichen YYYYYYYY. Schade, daß Sie nicht persönlich geantwortet wie verlangt. Unterschrieben ist das Schreiben von einem, Herrn Gramm, Vorsitzender Richter am Landgericht (kein Hinweis von welchem Landgericht). Der Briefkopf ist vom Staatsministerium, als Sachbearbeiterin wird eine Frau X genannt.

Nun, dieser Vorsitzende Richter Gramm schreibt, er hätte sich von der Staatsanwaltschaft berichten lassen, daß es sich bei den Haftbefehlen um Vollstreckungshaftbefehle handelt, denen eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Haftstrafe von 50 Tagessätze zugrunde lag.

Wenn dem so ist, wie Herr Gramm schreibt, dann will die Staatsanwaltschaft diesen Vorsitzender Richter Gramm offensichtlich hinters Licht führen.

Es ist an sich ein unhaltbarer Zustand, Folter, Freiheitsberaubung, Heimtücke, Verfolgung und so fort, auf diese Art und Weise Herabzusetzen, wie es hier vom Ministerium getan wird, um die Verantwortlichen vor ihrer Verantwortung zu schützen und im Amt zu behalten!

Von einer rechtskräftigen Verurteilung ist mir nichts bekannt. Von dem Strafbefehl, den mir die Staatsanwaltschaft in Angelegenheit unterjubeln will, hab ich ein Jahr nach dessen Ausstellung erfahren. Er trägt nicht meine Anschrift. Dies hab ich damals am Tag, als ich davon erfuhr, dem Amtsgericht Regensburg schriftlich mitgeteilt und mich ausdrücklich davon distanziert. Auch führe ich nicht den auf diesem Strafbefehl aufgeführten Namen, und wer diesen Namen in Verbindung mit meiner Person bringt, der legt nicht nur ein eindeutiges Bekenntnis ab, der greift meine Persönlichkeit und Würde frontal aufs unsäglichste an!

Die Justiz hatte also Möglichkeit mir einen ordentlichen Strafbefehl zuzustellen, wenn denn Anlaß für einen solchen bestanden hätte - aber ein solcher bestand offensichtlich nicht.

Bei der ersten Festnahme konnten die mich festnehmenden Beamten nicht erklären, was der Grund für die Festnahme ist. Einen Haftbefehl hatten Sie nicht dabei. Unverständlich für das, daß man jemanden gezielt aus der Wohnung holt und keine Gefahr in Verzug ist. Sie sagten, sie hätten einen Geldbetrag einzutreiben oder mich in die JVA-Regensburg zu bringen. Für was dieser Geldbetrag einzutreiben ist, wußten sie nicht, einen Haftbefehl oder ein anderes Papier konnten sie nicht vorlegen. In der JVA würde ich unverzüglich dem Haftrichter vorgeführt, der mir dann erkläre für was man das Geld wolle und ob man mich dort behält. Wie bekannt ist, wurde ich dem Haftrichter nicht vorgeführt. Man konnte mir auch hinter Gittern den Grund für die Freiheitsberaubung, erpresserische Freiheitsberaubung, nicht nennen. Am Folgetag wurde ich verladen und in die JVA-Straubing deportiert. Ich hatte keine Ahnung, wohin die Reise ging, man fand es nicht für notwendig es mir zu sagen. Ich wußte die ganzen drei Wochen nicht, weshalb man mich festhielt. Ein Rechtsbeistand hinzuzuziehen wurde mir von der JVA verweigert/unmöglich gemacht. Die JVA-Straubing kann ich nach den Erfahrungen nur als Folterhölle beschreiben. Drei Wochen extreme Schmerzen, Erniedrigungen und so weiter …
Noch etwas! weil Herr Gramm von Haftbefehlen in Mehrzahl spricht. Ich fragte nach der Entlassung aus dieser Vernichtungshaft, schriftlich, explizit nach dem Haftbefehl. Denn ich wollte ja in Erfahrung bringen, weshalb man mich festnahm, weshalb man mich gefoltert. Aber es gibt keinen solchen, man konnte mir auch im Nachhinein keinen vorlegen - wie aus dem Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft Regensburg unmißverständlich hervorgeht.

Bei der zweiten Festnahme legte man mir einen Haftbefehl vor, man versicherte mir verbal wiederholt: ich würde in der JVA unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorgeführt, das mich zu vernehmen und über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat. Man hat mich sogar ein Schriftstück gegenzeichnen lassen, auf dem diese Belehrung gelistet ist. Es muß sich in den Akten der Justiz befinden, wenn es inzwischen nicht mit Vorsatz verdunkelt worden ist. Meiner Bitte, umgehend ein Rechtsbeistand hinzuzurufen, wurde nicht nachgekommen. Obwohl man mich gleichzeitig Belehrte ich habe Anspruch auf einen. Man bestellte mir einen, der mich am Folgetag in der JVA aufsuchen würde. Dabei wäre ein solcher in meiner Ausnahmesituation, in der ich mich befand, schon vor Ort von äußerster Dringlichkeit gewesen.
In der JVA hat man als erste Handlung mein Schreibgerät weggenommen, auf das ich, weil ich stumm bin, angewiesen, um mich mitteilen zu können. So hatte ich während der ganzen Zeit der Vernichtungshaft, etwas anderes war es nicht, keine Möglichkeit mich verbal zu äußern. Von Hand schreiben ist aufgrund der Behinderung nicht möglich, eine Schreibmaschine wurde mir mit Freudengelächter verweigert. Der von den Beamten in Regensburg "angeblich" bestellten Rechtsbeistand hat mich nicht aufgesucht. Behandelt wurde ich wie Abschaum. Dem Gericht wurde ich nicht vorgeführt. Ich hatte keine Möglichkeit mich zur Wehr zu setzen, usw.

Kommt Ihr mir jetzt nicht damit, bei einem Vollstreckungsbefehl würde man nicht erneut einem Richter vorgeführt. Erstens habe ich bei der ganzen Angelegenheit noch keinen Richter zu Gesicht bekommen! Zweitens, selbst bei einem bestehenden Urteil, kann es nicht angehen, daß dem Betroffenen, von den ihn festnehmenden Beamten versichert wird, man würde ihn in der JVA unverzüglich dem Gericht vorführen, das ihn zu vernehmen und über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat - aber dann dem Gericht nicht vorgeführt zu werden. So etwas ist unannehmbar! Es ist eine besondere Form von Vertauensbruch, Heimtücke.
Was hab ich denn getan, daß man mir in der JVA sämtliche Rechte entzog, z. B. das Recht mit Personen innerhalb und außerhalb der Anstalt mit Worten zu kommunizieren - das Recht auf Schriftwechsel. Nicht einmal einen Rechtsbeistand erlaubte man mir zu kontaktieren. Und so was hält das Bayerische Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, letztlich, wie aus dem Schreiben vom 19. Oktober 2011, welches Antwort auf mein Schreiben mit Datum vom 13. Oktober ist, hervorgeht, für rechtens. So was nennt man, um es nicht auf bairisch sagen zu wollen "das Resultat von Gruppendynamik". Es ist eine Verletzung des Rechtsstaats, eine bewußte Verhöhnung des Opfers.

Wichtig zu erwähnen ist, die Staatsanwaltschaft hat mir von Anfang an Akteneinsicht verweigert und wesentlich mit dafür gesorgt, daß die Notlage, in der ich mich befand, möglichst lange anhält. Ich sollte nur nicht in die Möglichkeit versetzt werde Beratungshilfe (oder wie sich dies nennt) beantragen zu können. Ich hab daher keine Einsicht in die einzelnen Vorgänge. Mit Raffinesse hat man bei der Staatsanwaltschaft, der Justiz, dafür gesorgt, daß Waffengleichheit, also das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren, unter keinen Umständen hergestellt werden konnte.

Bildlich gesehen schlägt die Justiz hier über längere Zeit unaufhaltsam auf einen bereits darniederliegenden, laut um Hilfe rufenden, mit aller Brutalität ein.

Ich weiß nicht was der juristische Begriff dafür ist, wenn man einen in ernsthafte Not geratenen, der um Hilfe schreit, statt ihm zu helfen, kaltblütig verfolgt und nachhaltig Schaden zufügt. Denn genau dies tut die Justiz.

Im Schreiben vom 19. Oktober 2011 steht abschließend: "Da die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, bestand für Ihre Inhaftierung auch eine gesetzliche Grundlage; einen Verstoß gegen das Grundgesetz vermag ich nicht zu erkennen." Es ist unstrittig, eine Ersatzfreiheitsstrafe ist in der Strafprozeßordnung vorgesehen, aber dafür gibt es Regeln. Es gibt ebenso Regeln, wie mit Menschen hinter Gittern umzugehen ist. Und all diese Regeln wurden hier nicht eingehalten. Mir ist auch keine Regel bekannt die es erlaubt jemanden die Freiheit zu entziehen, nur weil in der Strafprozeßordnung der Begriff "Ersatzfreiheitsstrafe" vorkommt. Was das Bayerische Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz mit seinem Schreiben insgesamt anstrebt, ist ein weiterer billiger Versuch Verfassungswidrigkeiten zu verdunkeln und totzureden. Und weil hier das Ministerium auf ein an Sie, Frau Justizministerin Dr. Merk, gerichtetes Schreiben geantwortet hat, also stellvertretend, machen Sie sich persönlich für diesen Versuch verantwortlich! Der Grund, weshalb ich mich an Sie persönlich wandte, wurzelt schließlich auf den einschlägigen Erfahrung mit den Behörden, bei denen Sie als Staatsministerin oberste Dienstaufsicht üben.

Mir ist klar, ich kann hier nur ein Bruchteil dessen wiedergeben, von dem was sich abgespielt hat, daher behalte ich mir vor, jederzeit Weiteres hinzuzufügen. Mein Leben ist seit der ersten Vernichtungshaft nachhaltig zerstört. Es grenzt an ein Wunder, daß ich die Vernichtungshaft (man wußte, weshalb man mich entließ!) überlebte. Die Folgeschäden sind verheerend. Die zweite Vernichtungshaft brachte weitere tiefe Einschnitte. Mir wurde mit Absicht unendlich anhaltendes Leid zugefügt. Und wenn ich jetzt nicht endlich erfahre, daß man der Sache wirklich objektiv auf den Grund geht, mich dabei über jeden Schritt informiert, haben Sie, Frau Justizministerin Dr. Merk, dies und die an mir verübten Verbrechen in Gänze voll mitzuverantworten.

Als Erstes möge man mir den Namen der Person mitteilen die, möglicherweise, Richter Gramm hinters Licht geführt hat. Als Zweites sorgen Sie dafür, daß ich komplette Akteneinsicht aller in der Angelegenheit über meine Person angelegten Akten und Nebenakten, usw., erhalte. Dies in Form von Kopien, jeweils durchnummeriert mit einer Bestätigung über deren Vollständigkeit. Also von der STA, JVA, Amtsgericht, etc. etc. Und da soll keiner auf den Gedanken kommen Geld für zu verlangen oder irgendwelche Ausreden zu finden!

Mit freundlichen Grüßen

...

Zweiter "Offener Brief" an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg

Folgender „Offener Brief“ wurde per Einschreiben mit Rückschein, am 03. November 2011, an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg, Horst Böhm, gesandt. Der Brief erreichte sein Ziel am Folgetag.
Es war dem Absender wichtig diesen Brief schnellstmöglich* dem Adressaten zukommen zu lassen, um klarzustellen, daß das Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts vom 31.10.2011, die an Oberstaatsanwältin Klein im Schreiben vom 22. Oktober 2011 gestellte Frist, nicht beeinflußt. Nicht, daß dieser Leitenden Oberstaatsanwalt auf den Gedanken kommt Oberstaatsanwältin Klein übers Ohr zu hauen — sie zu verleiten.

*Er (der Absender) hat daher auf Erläuterungen/Ausformelierungen, zu der er in dem Zustand, in dem er durch den frontalen Angriff auf seine Person versetzt wurde, eh nicht in der Lage gewesen, verzichtet.

Offener Brief
an den
Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg
Horst Böhm

Regensburg, am 03. November 2011

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Böhm!


Heute am 3. November 2011 erreichte mich Ihr Schreiben vom 31.10.2011, Sie nehmen darin auf mein Schreiben an Oberstaatsanwältin Klein vom 22.10.2011 bezug. Bekennen sich schriftlich als Neonazi. Erklären nicht nur: mir größtmöglichen Schaden zuzufügen - Sie greifen sogleich meine Würde und Persönlichkeit aufs Unsagbare frontal an. Was sind Sie in der Sache nur für eine durch und durch menschenverachtend handelnde Person!

Sie haben sich ja bereits in Reaktion auf mein Schreiben vom 30. 06. 2011 unmißverständlich positioniert! Jetzt legen Sie mit weiteren Bekenntnissen nach!

Nebenbei gehen Sie noch auf den Strafbefehl vom 15.10.2007 ein, Sie schreiben, Sie können nicht nachvollziehen, daß er rechtsungültig ist. Herr Böhm, so blind wie Sie tun kann man gar nicht sein. Wenn man den Strafbefehl, den mir die Staatsanwaltschaft unterjubeln will, genau ansieht, ist auf den ersten Blick für jeden zu erkennen, dieser trägt nicht meine Anschrift. Abgesehen vom Namen. Ein komplett anderen Straßennamen, eine andere Postleitzahl, ist darauf aufgeführt, als der, unter dem ich seit 2003 gemeldet und wohnhaft bin.
Es ist nun mal Tatsache, daß dieser Strafbefehl nicht an meine Anschrift zugestellt wurde, schon daher keine Frist gegeben wurde darauf zu reagieren. Und dies weiß man bei der Staatsanwaltschaft nur zu genau!
Ihr Hinweis: "Sollten Sie den Wahrheitsgehalt dieser Aussage bezweifeln, steht es Ihnen frei, Akteneinsicht in dem Verfahren XYZ zu beantragen.", ist eine weitere unverholte Frechheit! Abgesehen davon, daß ich an meiner Aussage keine Zweifel habe: ist es die Staatsanwaltschaft, die mir von Anfang an Akteneinsicht verweigerte. Selbst als ich persönlich vor Ort war, hat man mir Akteneinsicht nicht gewährt. Was ich aktuell zum Thema Akteneinsicht zu sagen habe, teilte ich übergeordneter Stelle mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 mit.

Zu den weiteren Erwähnungen in Ihrem Schreiben sehe ich aufgrund des Schwachsinns, den sie vorbringen, es als angebracht nicht darauf einzugehen. Nehme mir aber das Recht es ggf. nachzuholen.

Sie Schließen Ihr Schreiben mit dem Satz: "Weitere Schreiben Ihrerseits bezüglich dieses Themas werden nicht mehr beantwortet."

Um eines klarzustellen, die im Schreiben vom 22.10.2011 gestellte Frist läuft. Oberstaatsanwältin Klein ist daher gut beraten, darauf zu reagieren. Ich hab von ihr persönlich eine Reaktion gefordert, es liegt daher in ihrem ureigensten Interessen!

Mit freundlichen Grüßen


Niemand hat Hörst Böhm gebeten sich zu „outen“ (sich zu offenbaren), er hat sich aus freien Stücken entschieden sich als Neonazi zu bekennen. Zugegeben, es ist nicht verboten Neonazi zu sein, bedenklich ist jedoch wenn jemand mit dieser Gesinnung im Staatsdienst steht. Unhaltbar ist wenn jemand aus dieser Gesinnung heraus, einen Mitmenschen bewußt Angreift und ihm unermesslichen Schmerz zufügt, wie es Hörst Böhm in seinem Schreiben zielbewußt getan hat. Und es gibt keinen anderen Grund denn tiefgehender Rassismus und Verachtung, die einen Menschen zu eben dieser Tat bewegt, die Horst Böhm hier angewandt.

Wie blind ist dieser Mann nur. Abgesehen vom Namen auf dem Strafbefehl (von dem man bei Staatsanwalt weiß, daß es nicht der des von ihr Geschädigten ist, und den der Geschädigte auch keinem erlaubte ihn auf seine Person zu beziehen!) ist die Postleitzahl und der Straßennamen, auf dem Strafbefehl, nicht deckungsgleich mit der Anschrift des Geschädigten. Dennoch hält dieser Leitende Oberstaatsanwalt blind an der rechtmäßigen Zustellung dieses Strafbefehls fest. Er vermag offensichtlich den unterschied zwischen Musterstraße 32 und Straßenmuster Str. 85, nicht erkennen. Man fragt sich zurecht, kann der Mann überhaupt lesen?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg, Horst Böhm, griff wie eine Schlange aus dem Dunkeln zielsicher an und versprüht sein Gift. Zielgerichtet, aus niederen Beweggründen, weiß er tiefgehend zu Beleidigen und unermesslichen, ja tödlichen Schmerz zuzufügen. „Es fühlt sich an als würde er unentwegt mit einer breiten stumpfen Klinge auf mich einstechen — begleitet von wüsten Beschimpfungen.“ Man kann diesen Zustand nicht beschreiben, den Vorgang den im Körper abgeht, wenn man mit Worten derart bestialisch angegriffen wird. Es ist als würde das Herz vor raßen gleich stillstehen. Als würden sich sämtliche Schwellen biegen. Horst Böhm zeigt sein wahres Gesicht, ein Gesicht von derart brutaler Gestalt, wie es wohl nur in einem Menschen sein kann, der von allen guten Geistern verlassen ist und der in seinem Wahn einem Mitmenschen größtmögliches Leid zufügt. Es bleibt nichts, als vor diesem Menschen eindringlich zu warnen! Er ist äußerst rücksichtslos, nimmt keine Rücksicht auf Gefühle, auf Erlebtes, auf das Leben. Die Würde und Persönlichkeit eines Menschen ist ihm, wie er bei der Sache beweist, nichts, aber auch gar nichts Wert. Er tritt als Leitender Oberstaatsanwalt mit Füßen, was selbst nach dem Grundgesetz (GG) an erster Stelle zu achten und zu schützen ist. Dieser Mann weiß genau was er tut, er wußte um die Grenzen die er Überschritt. Sein Handeln zeugt von besonderer bestialischer Grausamkeit.

Nachtrag 06.11.2011:
„Nun ist einige Zeit seit erhalt des Schreibens; dem Frontalangriff auf meine Würde und Persönlichkeit durch den Leitenden Regensburger Oberstaatsanwalt Böhm vergangen.  Noch immer zittert der Körper vom Angriff, er ist noch immer im Ausnahmezustand. Ich konnte bisher keine Stunde am Stück schlafen, zu sehr ist alles aufgewühlt, zu stark der Schmerz der Verletzung. Nichts scheint mehr zu sein, wie es war.
Man muß (unter Berücksichtigung, daß bei der Staatsanwaltschaft Kenntnis vorliegt, was solch Handeln bewirkt,) den Angriff wohl als Mordversuch werten, wenn Spätfolgen den Versuch nicht noch zur eigentlichen Tat werden lassen ...“

Nachtrag 16.11.2011:
„Noch immer winde ich mich zuweilen vor kaum zu ertragendem Schmerz. Das innere System ist aus den Fugen. Es bleibt mir nach wie vor unerklärlich wie Menschen einander mit Absicht derart unsäglich Leid und Pein zufügen vermögen, wie es der Leitenden Regensburger Oberstaatsanwalt Horst Böhm hier getan. Dieser Mann schreckt unverkennbar vor nichts, aber auch vor gar nichts zurück!“

Nachtrag 30.11.2011:
Man muß unter Berücksichtigung, daß bei der Staatsanwaltschaft Kenntnis besteht, was solch Handeln auslöst — in der Wirkung zwingend von gezielten Mordversuch sprechen

Offener Brief an Oberstaatsanwältin Klein, Staatsanwaltschaft Regensburg

Dieser Offene Brief wurde am 10. November 2011 an Oberstaatsanwältin Klein gesandt.

Offener Brief
an
Oberstaatsanwältin Klein
Kumpfmühler Str. 4
Regensburg

Regensburg, am 10. November 2011

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin Klein!

Die Ihnen in meinem Schreiben vom 22. Oktober 2011 gestellte Frist, ist abgelaufen. Ich gab Ihnen Gelegenheit aus Ihrer verzwickten Situation herauszukommen. Sie haben sich jedoch von drei zur Verfügung gestandenen Möglichkeiten, für die dritte (Möglichkeit "drei") entschieden. Wobei es von vornherein klar war, daß Sie, Frau Oberstaatsanwältin Klein, Möglichkeit "eins" nicht vorlegen können - dies, weil es einen Strafbefehl in rechtmäßiger Form in Bezug nicht gibt.

Die drei Möglichkeiten werden hier nochmals aufgelistet:

Möglichkeit "eins"
Sie legen mir den in Ihrer Verfügung vom 22.07.2011 erwähnten Strafbefehl vom 15.10.2007 in Form einer Ablichtung, von Ihnen persönlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft und beglaubigt vor. Zu dieser Rechtmäßigkeit gehört auch, daß der Strafbefehl in keiner Weise meine Würde und Persönlichkeit verletzt und sicherstellt, daß gesetzte Einspruchsfristen eingehalten werden konnten.

Möglichkeit "zwei"
Sie teilen mir mit, daß es diesen Strafbefehl auf meine Person bezogen nicht gibt. Dann sehe Ihnen das von Ihnen an mir verübte Verbrechen nicht nach.

Möglichkeit "drei"
Sollte mir von Ihnen auf keine der zwei oben erwähnten Möglichkeiten bis zum genanten Termin eine Antwort vorliegen, gilt dies als Bestätigung, daß auch Sie, Frau Oberstaatsanwältin Klein, sich der rassistischen Aktionen der Staatsanwaltschaft Regensburg, bei der sich einzelne Ihrer Kollegen und Kolleginnen gar schriftlich als Neonazis bekannten, in der Sache angeschlossen haben, um mir größtmöglichen Schaden zuzufügen. Dann gilt dies als Bestätigung, daß auch Sie, in Gefälligkeit zu nichtdeutschen Behörden, mich aufgrund meines Glaubens (Art. 4 GG) verfolgen. Sie geben mir damit das Recht, Sie öffentlich als in Angelegenheit eindeutig rassistisch handelnde Person zu bezeichnen.

Frau Oberstaatsanwältin Klein, ich stellte mit diesen drei Möglichkeiten keine Forderungen, die im Widerspruch mit unserem Rechtsstaat stehen, oder gar besondere Ansprüche stellen. Wenn eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt eine Verfügung wissentlich auf einen Strafbefehl aufbaut, den es in bezug auf den Betroffen rechtmäßig nicht gib - dann zeugt dies für ein hohes Maß an krimineller Energie; von einem Verbrechen.
Den Beweggrund für Ihr Handeln in Angelegenheit haben Sie, indem Sie sich für "Möglichkeit drei" entschieden, geliefert. Ich bedanke mich für Ihre Aufrichtigkeit!

Mit freundlichen Grüßen

 

N.B.:
Ich ging davon aus, Sie entscheiden sich für "Möglichkeit zwei". Aber offenbar ist die Gruppendynamik (auf bairisch "Spezlwirtschaft") bei Ihnen stärker ausgeprägt, als ich annahm. Damit habe ich nicht gerechnet. Aber wenn man es sich genau überlegt, ist es verständlich, man fühlt sich darin aufgehoben und abgesichert - einer deckt dem anderen seine Verbrechen (Wie es sich bisher zeigt).


...

In der JVA Regensburg angekommen, riß man mir den Hut vom Kopf, ohne mir einen Ersatz dafür zu geben — eine Schändung! … Danach führte man mich in einen Durchgangsraum, ich weiß nicht wie lange man mich da Sitzen lies. … Nun steckte man mich in eine Zelle, deren Wände voll mit antisemitischen Sprüchen beschmiert sind, da wußte ich endgültig wo ich angekommen bin!!

Zweiter "Offener Brief" an Staatsministerin Dr. Beate Merk

Dieser Offene Brief wurde am 01. Dezember 2011 an die Bayerische Justizministerin, Dr. Beate Merk, per Einschreiben gesandt. Er erreichte sein Ziel laut Rückschein am 02. Dezember 2011.

Offener Brief
an
Justizministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München Regensburg

Regensburg, am 01. Dezember 2011

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Merk!

Ein ganzer Monat liegt nun hinter uns, ein Monat, ohne ich eine Reaktion auf den an Sie gerichteten Offenen Brief vom 28. Oktober 2011 verzeichnen kann. Das Schreiben vom 28. Oktober 2011 war Entgegnung auf das vom Bayerischen Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit Datum vom 19.10.2011 an mich gerichteten Schriftstücks, man nahm darin auf meine an Sie, Frau Justizministerin Merk, gerichtete Eingabe vom 13. Oktober 2011 Bezug.

Als vorangestellte Worte zitiere ich aus der Bundesratsitzung vom 25. November 2011; Bundesratspräsident Horst Seehofer: "Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus haben in diesem Land keinen Millimeter Platz. Das fängt im Alltag an. Unser aller Aufgabe ist es, die Rechte jedes Einzelnen an jedem Ort in Deutschland zu schützen - mit der ganzen Härte, die der Rechtsstaat aufbieten kann. Das sei und bleibe unsere Verantwortung vor der Geschichte". Dies Zitat paßt nicht nur, weil Bundesratspräsident Horst Seehofer gleichzeitig Bayerischer Ministerpräsident ist, sondern weil Sie, Frau Justizministerin Merk, dieser Erklärung bejahend beigewohnten.

In der Zwischenzeit griff mich der Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg, in meiner Würde und Persönlichkeit, in unsagbarer Weise frontal aufs brutalstmögliche an. Man muß unter Berücksichtigung, daß bei der Staatsanwaltschaft Kenntnis besteht, was solch Handeln auslöst - in der Wirkung zwingend von einem gezielten Mordversuch sprechen. Eine Oberstaatsanwältin aus demselben Stall erklärte: daß auch sie sich der rassistischen Aktionen der Staatsanwaltschaft, bei der sich einzelne ihrer Kollegen und Kolleginnen gar schriftlich als Neonazis bekannten, in der Sache angeschlossen, um mir größtmöglichen Schaden zuzufügen. Sie bestätigte, daß auch sie, in Gefälligkeit nichtdeutschen Behörden, mich aufgrund meines Glaubens (Art. 4 GG) verfolgt. Und sie gab mir das Recht, sie öffentlich als in Angelegenheit eindeutig rassistisch handelnde Person zu bezeichnen.

Das Ganze verwundert nicht, wenn man weiß, daß die Staatsanwaltschaft als solches bereits erklärte, daß diese mich aus rassistischen Beweggründen derart angeht. Sie Frau Justizministerin Merk wurden mit meinem Schreiben 13. Oktober 2011 von mir in Kenntnis gesetzt.

Wie auch immer, Sie werden nach dieser Untätigkeit Ihrerseits, welche mir im vergangenen Monat teil wurde, nicht mehr glaubhaft erklären können, in der Sache auf dem rechten Auge nicht blind zu sein. Sie können sich auch nicht entschuldigen mit: Sie wären nicht in Kenntnis gesetzt worden.
Ich tue jetzt dies, was ich schon im Schreiben 28. Oktober 2011 hätte tun sollen. Ich setze Ihnen zur Beantwortung meines an Sie mit Datum vom 28. Oktober 2011 gerichteten Schreibens, dem Offenen Brief, eine Frist. Ich gebe Ihnen bis ende dieses Jahres Zeit mir Antwort vorzulegen, bzw. die darin gestellten Erhebungen zu erfüllen - was für Sie eine kleine Sache ist, schließlich können Sie delegieren.

Sollte dem nicht nachgekommen oder mir irgendwelche Hindernisse auf den Weg gelegt werden, muß zwingend davon ausgegangen werden, daß auch Sie Frau Justizministerin Merk, aus eigenem Antrieb heraus Teil dieses an mir Ausgeübten rechtsextremistischen Verbrechens geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen

...

Dritter "Offener Brief" an Staatsministerin Dr. Beate Merk

Dieser Offene Brief wurde am 06. Dezember 2011 an die Bayerische Justizministerin, Dr. Beate Merk, per Einschreiben gesandt. Er erreichte sein Ziel laut Rückschein am 07. Dezember 2011. Berichtigte Ausgabe vom 08. Dezember 2011.

Offener Brief
an
Justizministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München Regensburg

Regensburg, am 06. Dezember 2011

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Merk!

Heute am 6. Dezember 2011 erhielt ich ein Brief vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, er trägt den Poststempel vom 5. Dezember 2011 und das Aktenzeichen YYYYYYYY, als Sachbearbeiter wird ein Herrn XX genannt, unterzeichnet ist er von einer Regierungsdirektorin XX, es wird darin auf mein an Sie, Frau Justizministerin Merk, mit Datum vom 28. Oktober 2011 gerichteten Offenen Brief Beziehung genommen. Ihre Reaktion, Frau Justizministerin Merk, zeugt offensichtlich von der Ungewilltheit das Verbrechen aufzuklären. So wurde mir nicht der im Schreiben vom 28. Oktober 2011 geforderte Namen, der Person bei der Staatsanwaltschaft, welche den Vorsitzenden Richter Gramm wohl hinters Licht geführt, mitgeteilt. Es gibt nicht der geringste Hinweis, daß der Gesamtsachverhalt aufgeklärt wird. Im Gegenteil, Sie begrenzen das Ganze auf die Akteneinsicht die mir, wie Sie wissen, von Anfang an verweigert wurde und daran Sie offensichtlich nichts zu ändern gedenken.

In dem Schreiben teilt man mir im Auftrag der Staatsministerin (also in Ihrem Auftrag) mit: "… dass über die Gewährung von Akteneinsicht nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 147 Abs. 5 S. 1 der Strafprozessordnung (StPO) die Staatsanwaltschaft entscheidet. Ich weise aber darauf hin, dass nach der Norm des § 147 StPO der Beschuldigte eines Strafverfahrens selbst keinen Anspruch auf Akteneinsicht hat, zur Akteneinsicht berechtigt ist lediglich ein Verteidiger."

Frau Justizministerin Merk, jeder weiß, daß die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist! Und Sie können jederzeit eine Weisung erlassen!

Sie, Frau Justizministerin Merk, wissen, daß die Staatsanwaltschaft sich bei der Sache auf einen Strafbefehl beruft, der weder mein Namen trägt und der nicht an meine Anschrift zugestellt wurde (anderer Straßennamen, andere Postleitzahl).
Wäre ein auf meinen Namen ausgestellten Strafbefehl rechtmäßig eröffnet worden, was hier nicht der Fall ist, hätte ich darauf Einfluß nehmen können.

Ich bin kein Jurist Frau Justizministerin Merk, aber wenn Sie mir mitteilen lassen: "Ich weise aber darauf hin, dass nach der Norm des § 147 StPO der Beschuldigte eines Strafverfahrens selbst keinen Anspruch auf Akteneinsicht hat, zur Akteneinsicht berechtigt ist lediglich ein Verteidiger." Dann möge Sie, Frau Justizministerin Merk, der § 147 Abs. 7 StPO eines besseren belehren.

Es ist so etwas von offensichtlich, daß Sie mich zum Narren halten. Daß Sie mir das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren nicht zubilligen. Daß Sie sich schützend vor Rechtsbruch stellen, usw.

Im weiteren verweise ich auf bereits Gesagtes.

Ich halte an der Frist, in dem an Sie mit Datum vom 1. Dezember 2011 gerichteten Offenen Briefs, fest. Ich gebe Ihnen also ein letztes Mal Gelegenheit für Aufklärung zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Hier der § 147 Abs. 7 StPO (Quelle: Bundesministerium der Justiz):

Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.

Dieser Absatz 7 steht in krassem Gegensatz zu dem was die Bayerische Staatsministerin Dr. Beate Merk mitteilen lies.

Das Schreiben im Auftrag der Staatsministerin Dr. Beate Merk ist weiteres Zeugnis wie die Justiz und das Ministerium mit dem Betroffenen umgehn — wie hier von höchster dienstaufsichtlicher Stelle Freiheitsberaubung, Folter, etc. etc. nicht geahndet, sondern bewußt der Versuch unternommen wird es unter den Tisch zu kehren.
Da wird ein Mensch über Wochen von der Justiz in erpresserischer Absicht — deren Hintergründe offensichtlich rassistischer Natur sind — unter für ihn widrigsten Bedingungen festgehalten, und die Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz reduziert das ganze Verbrechen mit einer unrichtigen Rechtsbelehrung auf Akteneinsicht, die er gefälligst bei der Staatsanwaltschaft beantragen soll die ihm das ganze eingebrockt.

Die Bayerische Staatsministerin Dr. Beate Merk hat durch ihr Handeln jegliches Vertrauen verloren. So wie sich diese Staatsministerin in Angelegenheit aufführt würde es weiter nicht wundern, wenn Sie auch noch Auschwitz leugnen würde.

Vierter "Offener Brief" an Staatsministerin Dr. Beate Merk

Dieser Offene Brief wurde am 27. Dezember 2011 an die Bayerische Justizministerin, Dr. Beate Merk, per Einschreiben gesandt. Er erreichte sein Ziel laut Rückschein am 28. Dezember 2011.

Offener Brief
an
Staatsministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München Regensburg

Regensburg, am 27. Dezember 2011

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk!

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 - das Schreiben ist gleichzeitig Antwort auf die in meinem Schreiben vom 1. Dezember 2011 gesetzte Frist - antwortet Frau Regierungsdirektorin XXR auf mein an Sie, Frau Staatsministerin Dr. Merk, mit Datum vom 6. Dezember 2011 gerichtetes Schreiben, als Sachbearbeiter wird ein Herrn xx genannt. Mit aller Augenscheinlichkeit geht aus diesem Schreiben hervor, daß Sie Frau Staatsministerin Dr. Merk nicht gegen Freiheitsberaubung, Folter, etc. etc. die mir durch die Bayerische Justiz teil wurde vorgehen. Mit aller Augenscheinlichkeit geht aus diesem Schreiben hervor, daß Sie Frau Staatsministerin Dr. Merk nicht gegen Freiheitsberaubung, Folter, etc. etc. die mir durch die Bayerische Justiz teil wurde vorgehen. Sie haben damit nicht nur dem Amt, welches Sie innehaben, sondern dem Rechtsstaat unermesslichen Schaden zugefügt.

Frau Regierungsdirektorin XXR schreibt:
"unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 30. November 2011 weise ich im Auftrag von Frau Staatsministerin erneut darauf hin, dass über die Gewährung von Akteneinsicht nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gemäß § 147 Abs. 5 S. 1 der Strafprozessordnung (StPO) die Staatsanwaltschaft entscheidet. Eine ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann nach § 147 Abs. 5 S. 2 StPO gerichtlich angegriffen werden. Für die von Ihnen gewünschte Weisung gegenüber der Staatsanwaltschaft ist daher kein Raum."

Was soll dies, Frau Staatsministerin Dr. Merk! Gegen mich wurde kein Strafprozeß geführt und dies wissen Sie genau! Hätte es ein rechtsstaatliches Verfahren gegen mich gegeben, dann hätte mir die Staatsanwaltschaft Regensburg 100%ig die von mir jüngst geforderte beglaubigte Ablichtung dieses Strafbefehls ausgehändigt. Auch wäre ich mit allen mir zur Verfügung gestandenen rechtsstaatlichen Mitteln gegen einen solchen Strafbefehl angegangen, wäre mir denn ein solcher ordnungsgemäß zugegangen.
Sollten Sie aber anderer Meinung sein, Frau Staatsministerin Dr. Merk, dann bitte ich Sie persönlich zu tun, was die Staatsanwaltschaft aufgrund des Nichtvorhandenseins selbst nicht in der Lage ist. Lassen Sie mir diesen Strafbefehl in Form einer Ablichtung, von Ihnen persönlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft und beglaubigt zukommen. Zu dieser Rechtmäßigkeit gehört auch, daß der Strafbefehl in keiner Weise meine Würde und Persönlichkeit verletzt und sicherstellt, daß gesetzte Einspruchsfristen eingehalten werden konnten.

Frau Regierungsdirektorin XXR schreibt weiter:
"Soweit Sie sich in Ihrer Eingabe vom 28. Oktober 2011 kritisch mit Ihrem gerichtlichen Verfahren auseinandersetzen, ist es dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Organ der Justizverwaltung wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, dieses zu überprüfen oder auch nur zu bewerten."

Frau Staatsministerin Dr. Merk! Man beraubte mir im Jahr 2009 drei Wochen die Freiheit ohne ich den Grund dafür mitgeteilt bekam. Die Staatsanwaltschaft war selbst Wochen nach dieser Vernichtungshaft nicht in der Lage mir den Haftbefehl vorzulegen. Selbst nicht als ich dieser mit Einschreiben vom 18. Juli 2009 eine Frist setzte. Einem Richter wurde ich nicht wie bei der Festnahme belehrt vorgeführt.

Im Jahr 2010 wurde ich zwei Wochen der Freiheit beraubt ohne, daß ich, wie von den mich festnehmenden Beamten wiederholt versicherten, umgehend dem Gericht fortgeführt wurde, welches über den weiteren Freiheitsentzug zu Entscheiden hat. Und ihr wollt mir nun etwas von "richterlichen Unabhängigkeit" erzählen. Was seit Ihr nur für ein unaufrichtiges Pack!

Offensichtlich ist hier nur eines, Sie Frau Staatsministerin Dr. Merk haben sich nicht kritisch mit meinem Anliegen auseinandergesetzt. Was in Anbetracht der Ereignisse unverantwortlich ist! Nicht eine einzeige Rückfrage wurde gestellt. Nicht eine einzige Frage haben Sie beantworten.

Wieso lassen Sie sich - um nur ein einzig Beispiel anzuführen - die Belehrung, welche ich nach der Festnahme am 29.04.2010 gegenzeichnen mußte, nicht zukommen. Und wieso fragen Sie beim zuständigen Haftgericht in Straubing nicht, ob ich diesem am 29. oder 30. April 2010 vorgeführt wurde. Denn laut Belehrung hätte ich zwingend dem Gericht, welches über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat, an einem dieser zwei Tage vorgeführt werden müssen!

Frau Regierungsdirektorin XXR schreibt weiter:
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass weitere Schreiben ohne neuen Sachvortrag mit Rück­sicht auf den allgemeinen Geschäftsgang nicht mehr beantwortet werden können."

Dieses Verständnis kann ich aufgrund der Unverschämtheit wie hier mit Freiheitsberaubung, Körperverletzung, etc. etc. umgegangen wird, nicht aufbringen.

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Ich hab Ihnen in den diversen Schreiben und den darin enthaltenen Verweisen im Groben dargestellt, wie man mit mir in der Vernichtungshaft umging. Daß es keine rechtsstaatliche Veranlassung gab mir die Freiheit zu berauben. Ich habe Ihnen unmißverständlich dargelegt, daß es eben nicht einzig um Akteneinsicht, sondern, es um die Aufklärung des ganzen, an mir mit der Absicht mir größtmöglichen Schaden zugefügenden, Verbrechens geht. Und Sie ignorieren dies einfach, schweigen es tot. Dies zeigt Ihr wahres Gesicht. Ihre Boshaftigkeit. Sie sind nicht nur Feige aufrichtig zur Rechtsstaatlichkeit und zum Grundgesetz zu stehen - Sie wollen es schlicht nicht. Was Sie in der Sache Verkörpern steht für Spezlwirtschaft, Rechtsbeugung, Despotie.

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Wie jeder erkennen kann versucht die Bayerische Staatsministerin Dr. Beate Merk alles, um eine Aufklärung der gesamten Sache zu verhindern. Sie kann auch nicht behaupten sie hätte irgendetwas nicht verstanden, denn sie stellte nicht eine einzige Rückfragen.

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.*

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.*

* Zitate aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

Zeitangabe: Wir schreiben die Zeit in der Frau Dr. Beate Merk (CSU) seit 2003 bayerische Justizministerin ist. Bayerischer Staatsminister des Innern schreibt sich seit 2007 Joachim Herrmann (CSU), er übernahm das Amt von Dr. Günther Beckstein (CSU).
Leitender Oberstaatsanwalt in Regensburg ist seit Mitte August 2010, Horst Böhm — sein Vorgänger, Günther Ruckdäschel, erreichte in Zusammenhang der Ermittlungen zum Tod von Tennessee Eisenberg weit über die Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit. Günther Ruckdäschels Vorgänger ist Johannes Plöd, auch er war als LOStA in die Sache Verwickelt. Plöd wechselte von der Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht Regensburg, wo er als Präsident des Amtsgerichts agierte. Ruckdäschel wechselte zum Landgericht Regensburg und ist dort als Präsidenten des Landgericht tätig. Eine Gewaltenteilung ist in dieser Hinsicht nicht gegeben.

Hinweis: es handelt sich bei den oben aufgeführten Schreiben um Abschriften, es kann nicht ausgeschlossen werden daß sich bei diesem Vorang Unkorrektheiten eingeschlichen haben.