Dieser Offene Brief wurde am 28. Oktober 2011 an die Bayerische Justizministerin, Dr. Beate Merk, per Einschreiben gesandt. Die Hervorhebungen wurden auf der Netzseite hinzugefügt.
Offener Brief
an
Justizministerin
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München
Regensburg
Regensburg, am 28. Oktober 2011
Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Merk!
Auf das an Sie, mit Datum vom 13. Oktober, gerichtete Schreiben, hat mir das Bayerische Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, mit Schreiben vom 19. Oktober 2011, geantwortet, es trägt das Aktenzeichen YYYYYYYY. Schade, daß Sie nicht persönlich geantwortet wie verlangt. Unterschrieben ist das Schreiben von einem, Herrn Gramm, Vorsitzender Richter am Landgericht (kein Hinweis von welchem Landgericht). Der Briefkopf ist vom Staatsministerium, als Sachbearbeiterin wird eine Frau X genannt.
Nun, dieser Vorsitzende Richter Gramm schreibt, er hätte sich von der Staatsanwaltschaft berichten lassen, daß es sich bei den Haftbefehlen um Vollstreckungshaftbefehle handelt, denen eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Haftstrafe von 50 Tagessätze zugrunde lag.
Wenn dem so ist, wie Herr Gramm schreibt, dann will die Staatsanwaltschaft diesen Vorsitzender Richter Gramm offensichtlich hinters Licht führen.
Es ist an sich ein unhaltbarer Zustand, Folter, Freiheitsberaubung, Heimtücke, Verfolgung und so fort, auf diese Art und Weise Herabzusetzen, wie es hier vom Ministerium getan wird, um die Verantwortlichen vor ihrer Verantwortung zu schützen und im Amt zu behalten!
Von einer rechtskräftigen Verurteilung ist mir nichts bekannt. Von dem Strafbefehl, den mir die Staatsanwaltschaft in Angelegenheit unterjubeln will, hab ich ein Jahr nach dessen Ausstellung erfahren. Er trägt nicht meine Anschrift. Dies hab ich damals am Tag, als ich davon erfuhr, dem Amtsgericht Regensburg schriftlich mitgeteilt und mich ausdrücklich davon distanziert. Auch führe ich nicht den auf diesem Strafbefehl aufgeführten Namen, und wer diesen Namen in Verbindung mit meiner Person bringt, der legt nicht nur ein eindeutiges Bekenntnis ab, der greift meine Persönlichkeit und Würde frontal aufs unsäglichste an!
Die Justiz hatte also Möglichkeit mir einen ordentlichen Strafbefehl zuzustellen, wenn denn Anlaß für einen solchen bestanden hätte - aber ein solcher bestand offensichtlich nicht.
Bei der ersten Festnahme konnten die mich festnehmenden Beamten nicht erklären, was der Grund für die Festnahme ist. Einen Haftbefehl hatten Sie nicht dabei. Unverständlich für das, daß man jemanden gezielt aus der Wohnung holt und keine Gefahr in Verzug ist. Sie sagten, sie hätten einen Geldbetrag einzutreiben oder mich in die JVA-Regensburg zu bringen. Für was dieser Geldbetrag einzutreiben ist, wußten sie nicht, einen Haftbefehl oder ein anderes Papier konnten sie nicht vorlegen. In der JVA würde ich unverzüglich dem Haftrichter vorgeführt, der mir dann erkläre für was man das Geld wolle und ob man mich dort behält. Wie bekannt ist, wurde ich dem Haftrichter nicht vorgeführt. Man konnte mir auch hinter Gittern den Grund für die Freiheitsberaubung, erpresserische Freiheitsberaubung, nicht nennen. Am Folgetag wurde ich verladen und in die JVA-Straubing deportiert. Ich hatte keine Ahnung, wohin die Reise ging, man fand es nicht für notwendig es mir zu sagen. Ich wußte die ganzen drei Wochen nicht, weshalb man mich festhielt. Ein Rechtsbeistand hinzuzuziehen wurde mir von der JVA verweigert/unmöglich gemacht. Die JVA-Straubing kann ich nach den Erfahrungen nur als Folterhölle beschreiben. Drei Wochen extreme Schmerzen, Erniedrigungen und so weiter …
Noch etwas! weil Herr Gramm von Haftbefehlen in Mehrzahl spricht. Ich fragte nach der Entlassung aus dieser Vernichtungshaft, schriftlich, explizit nach dem Haftbefehl. Denn ich wollte ja in Erfahrung bringen, weshalb man mich festnahm, weshalb man mich gefoltert. Aber es gibt keinen solchen, man konnte mir auch im Nachhinein keinen vorlegen - wie aus dem Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft Regensburg unmißverständlich hervorgeht.
Bei der zweiten Festnahme legte man mir einen Haftbefehl vor, man versicherte mir verbal wiederholt: ich würde in der JVA unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorgeführt, das mich zu vernehmen und über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat. Man hat mich sogar ein Schriftstück gegenzeichnen lassen, auf dem diese Belehrung gelistet ist. Es muß sich in den Akten der Justiz befinden, wenn es inzwischen nicht mit Vorsatz verdunkelt worden ist. Meiner Bitte, umgehend ein Rechtsbeistand hinzuzurufen, wurde nicht nachgekommen. Obwohl man mich gleichzeitig Belehrte ich habe Anspruch auf einen. Man bestellte mir einen, der mich am Folgetag in der JVA aufsuchen würde. Dabei wäre ein solcher in meiner Ausnahmesituation, in der ich mich befand, schon vor Ort von äußerster Dringlichkeit gewesen.
In der JVA hat man als erste Handlung mein Schreibgerät weggenommen, auf das ich, weil ich stumm bin, angewiesen, um mich mitteilen zu können. So hatte ich während der ganzen Zeit der Vernichtungshaft, etwas anderes war es nicht, keine Möglichkeit mich verbal zu äußern. Von Hand schreiben ist aufgrund der Behinderung nicht möglich, eine Schreibmaschine wurde mir mit Freudengelächter verweigert. Der von den Beamten in Regensburg "angeblich" bestellten Rechtsbeistand hat mich nicht aufgesucht. Behandelt wurde ich wie Abschaum. Dem Gericht wurde ich nicht vorgeführt. Ich hatte keine Möglichkeit mich zur Wehr zu setzen, usw.
Kommt Ihr mir jetzt nicht damit, bei einem Vollstreckungsbefehl würde man nicht erneut einem Richter vorgeführt. Erstens habe ich bei der ganzen Angelegenheit noch keinen Richter zu Gesicht bekommen! Zweitens, selbst bei einem bestehenden Urteil, kann es nicht angehen, daß dem Betroffenen, von den ihn festnehmenden Beamten versichert wird, man würde ihn in der JVA unverzüglich dem Gericht vorführen, das ihn zu vernehmen und über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat - aber dann dem Gericht nicht vorgeführt zu werden. So etwas ist unannehmbar! Es ist eine besondere Form von Vertauensbruch, Heimtücke.
Was hab ich denn getan, daß man mir in der JVA sämtliche Rechte entzog, z. B. das Recht mit Personen innerhalb und außerhalb der Anstalt mit Worten zu kommunizieren - das Recht auf Schriftwechsel. Nicht einmal einen Rechtsbeistand erlaubte man mir zu kontaktieren. Und so was hält das Bayerische Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, letztlich, wie aus dem Schreiben vom 19. Oktober 2011, welches Antwort auf mein Schreiben mit Datum vom 13. Oktober ist, hervorgeht, für rechtens. So was nennt man, um es nicht auf bairisch sagen zu wollen "das Resultat von Gruppendynamik". Es ist eine Verletzung des Rechtsstaats, eine bewußte Verhöhnung des Opfers.
Wichtig zu erwähnen ist, die Staatsanwaltschaft hat mir von Anfang an Akteneinsicht verweigert und wesentlich mit dafür gesorgt, daß die Notlage, in der ich mich befand, möglichst lange anhält. Ich sollte nur nicht in die Möglichkeit versetzt werde Beratungshilfe (oder wie sich dies nennt) beantragen zu können. Ich hab daher keine Einsicht in die einzelnen Vorgänge. Mit Raffinesse hat man bei der Staatsanwaltschaft, der Justiz, dafür gesorgt, daß Waffengleichheit, also das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren, unter keinen Umständen hergestellt werden konnte.
Bildlich gesehen schlägt die Justiz hier über längere Zeit unaufhaltsam auf einen bereits darniederliegenden, laut um Hilfe rufenden, mit aller Brutalität ein.
Ich weiß nicht was der juristische Begriff dafür ist, wenn man einen in ernsthafte Not geratenen, der um Hilfe schreit, statt ihm zu helfen, kaltblütig verfolgt und nachhaltig Schaden zufügt. Denn genau dies tut die Justiz.
Im Schreiben vom 19. Oktober 2011 steht abschließend: "Da die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, bestand für Ihre Inhaftierung auch eine gesetzliche Grundlage; einen Verstoß gegen das Grundgesetz vermag ich nicht zu erkennen." Es ist unstrittig, eine Ersatzfreiheitsstrafe ist in der Strafprozeßordnung vorgesehen, aber dafür gibt es Regeln. Es gibt ebenso Regeln, wie mit Menschen hinter Gittern umzugehen ist. Und all diese Regeln wurden hier nicht eingehalten. Mir ist auch keine Regel bekannt die es erlaubt jemanden die Freiheit zu entziehen, nur weil in der Strafprozeßordnung der Begriff "Ersatzfreiheitsstrafe" vorkommt. Was das Bayerische Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz mit seinem Schreiben insgesamt anstrebt, ist ein weiterer billiger Versuch Verfassungswidrigkeiten zu verdunkeln und totzureden. Und weil hier das Ministerium auf ein an Sie, Frau Justizministerin Dr. Merk, gerichtetes Schreiben geantwortet hat, also stellvertretend, machen Sie sich persönlich für diesen Versuch verantwortlich! Der Grund, weshalb ich mich an Sie persönlich wandte, wurzelt schließlich auf den einschlägigen Erfahrung mit den Behörden, bei denen Sie als Staatsministerin oberste Dienstaufsicht üben.
Mir ist klar, ich kann hier nur ein Bruchteil dessen wiedergeben, von dem was sich abgespielt hat, daher behalte ich mir vor, jederzeit Weiteres hinzuzufügen. Mein Leben ist seit der ersten Vernichtungshaft nachhaltig zerstört. Es grenzt an ein Wunder, daß ich die Vernichtungshaft (man wußte, weshalb man mich entließ!) überlebte. Die Folgeschäden sind verheerend. Die zweite Vernichtungshaft brachte weitere tiefe Einschnitte. Mir wurde mit Absicht unendlich anhaltendes Leid zugefügt. Und wenn ich jetzt nicht endlich erfahre, daß man der Sache wirklich objektiv auf den Grund geht, mich dabei über jeden Schritt informiert, haben Sie, Frau Justizministerin Dr. Merk, dies und die an mir verübten Verbrechen in Gänze voll mitzuverantworten.
Als Erstes möge man mir den Namen der Person mitteilen die, möglicherweise, Richter Gramm hinters Licht geführt hat. Als Zweites sorgen Sie dafür, daß ich komplette Akteneinsicht aller in der Angelegenheit über meine Person angelegten Akten und Nebenakten, usw., erhalte. Dies in Form von Kopien, jeweils durchnummeriert mit einer Bestätigung über deren Vollständigkeit. Also von der STA, JVA, Amtsgericht, etc. etc. Und da soll keiner auf den Gedanken kommen Geld für zu verlangen oder irgendwelche Ausreden zu finden!
Mit freundlichen Grüßen
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