Und sie treten die Würde des Menschen, die unverletzlichen und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte, mit Füßen!
Es ist ein Justizverbrechen welches das Seine sucht. Sie tun es mit Fleiß, aus rechtsextremer Gesinnung. Es geht um wiederholte Freiheitsberaubung, Folter, Körperverletzung, systematischem Zersetzen eines Menschen usw. usf.
Eine Justiz die sich ohne jede Kontrolle und Gewissen zeigt
Sie zeigen sich als hinterhältig, gefährlich, verlogen!
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz kann sich offensichtlich einen Neonazi als Leitender Oberstaatsanwalt in Regensburg leisten. Dieser macht seine Arbeit schließlich gut — willkürlich, gesetzeswidrig und menschenverachtend. Eine Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Regensburg bekennt sich als eindeutig rassistisch handelnde Person. Und so weiter. Justizministerin Beate Merk stört sich daran nicht, ganz im Gegenteil.
Es sind Strukturen, die wir aus dem Dritten Reich kennen!
Es ist an sich schon ein Vergehen ein in tiefe Not geratenen, um hilferufenden Menschen nicht zu helfen. Aber ihn in dieser Situation noch zu verfolgen, wie es die bayerische Justiz in der Sache macht, zeugt von besonders unmenschlicher Verruchtheit.
So beraubt die Justiz ihm1 im Jahr 2009 und 2010 über Wochen mit Vernichtungshaft die Freiheit.
Bei der Freiheitsberaubung 2009 wurde dem Betroffenen weder bei der Festnahme noch in der Justizvollzugsanstalt begründet weshalb man ihn festhält. Auch im nachhinein war die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage ihm einen Haftbefehl vorzulegen, aus dem die Berechtigung für Freiheitsentzug hervorgeht. Die Staatsanwaltschaft bestätigt im Juli 2009, dies in Reaktion auf eine gesetzte Frist, daß die Freiheitsberaubung grundgesetz- und menschenrechtswidrig ist und mit arglistigem- hinterlistigem Vorsatz begangen wurde. Es ist, wie aus hinterlegtem unwidersprochenen Schreiben mit aller Deutlichkeit hervorgeht, kaltblütige Rache der Staatsanwaltschaft, die ihn hinter Gitter brachte.
Bei der Freiheitsberaubung im Jahr 2010 wurde er erneut ohne, wie nach der Festnahme mündlich und diesmal gar in schriftlicher Form belehrt: er ist unverzüglich dem Gericht vorzuführen, das ihn zu vernehmen und über den weiteren Freiheitsentzug zu entscheiden hat — über Wochen der Freiheit beraubt. Wurde also auch diesmal ohne zwingend erforderliche richterliche Entscheidung, festgehalten. Ein klarer Fall von Rechtsbeugung, von Verfassungsbruch.
Die Verfassung des Freistaates Bayern legt mit Artikel 102, Absatz 2, unmißverständlich fest: „Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.“
Dieser Verfassungs-Artikel findet Bestätigung wenn wie in Angelegenheit der Festgenommene vor der Überstellung in die Justizvollzugsanstalt von den festnehmenden Polizeibeamten dem Artikel 102 entsprechend belehrt wird, daß er dem Gericht vorzuführen ist!
Wie mit dem Betroffen in der Vernichtungshaft umgegangen wurde, ist wiederum ein Verbrechen besonderer Art. Sonderbehandlung oder so ähnlich nannten sie es, was auch immer dies heißen mag, es war grausam. Es wurde an anderer Stelle bereits angesprochen.
Jeglichen Rechtsschutz wurde ihm verweigert!
Die Justiz und Politik ist bis heute nicht gewillt dies eindeutig rechtsextremistisch motivierte Gewaltverbrechen aufzuklären und dem Geschädigten Recht widerfahren zu lassen. Seine jüngsten Anstrengungen diesbezüglich sind u. a. hier ... nachzulesen.
Hinweis: Wir schreiben inzwischen das Jahr 2013, die Verantwortlichen für oben aufgezeigte Gewaltverbrechen wurden noch immer nicht belangt. Obwohl es sich um Offizialdelikte handelt, bleiben die für Aufklärung Zuständigen in Politik und Strafverfolgung untätig, belasten sich damit selbst. Machen sich zu Mittätern. Doch es bewegt sich was! Durch eine Vielzahl bekannt gewordenen Verbrechen an der Menschlichkeit, verursacht durch die Justiz, erkennt ein immer größer werdender Teile der Bevölkerung welch sich dem Rechtsstaat verweigernde Justiz ihr gegenübersteht.