Religiöse Verfolgung Deutschland

Verfolgt aus religiös-politischen Gründen

Ein Justizverbrechen

Ein Leben brutal zerstört. Wie die bayerische Justiz einen Menschen aus politisch-religiösen Gründen brutal verfolgt und zerrieb. Dies mit Freiheitsberaubung in Vernichtungshaft und anderen menschenverachtenden Machenschaften. Die bayerische Justiz unterstellt in ihrer Hemmungslosigkeit dieser Person im Nachhinein als Ausrede einen Strafbefehl, den sie nicht vorlegen kann, weil ein auf ihren Namen und ihre Adresse lautender Strafbefehl nicht existiert. Die Verfolgung durch die bayerische Justiz begann in Amtshilfe für einen anderen Staat. Dieser Staat verfolgte die Person mit dem erklärten Ziel, sie wegen ihrer Wehrdienstverweigerung zu vernichten. Einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) kannte dieser Staat nicht. »Kriegsdienstverweigerung aus ethisch-religiösen Gewissensgründen«.
Nachstehend aus Anlass der nunmehr 10-jährigen Verfolgung durch die bayerische Justiz eine öffentliche Eingabe an den bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

(Der Name des Verfassers wird aus Opferschutzgründen nicht wiedergegeben, er kann im Impressum eingesehen werden. Im Text wird der Name mit [MeinNamen] ersetzt.)

 

[Absender aus Opferschutzgründen entfernt] 

Herrn Prof.
Dr. Winfried Bausback
Staatsminister der Justiz
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 

Eingeschrieben 
Regensburg, am 13.02.2017 

Öffentliche Eingabe mit Fristsetzung 

Aus aktuellem Anlaß 

Sehr geehrter Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback! Anläßlich der inzwischen 10-jährigen Verfolgung meiner Person durch die Bayerische Justiz, fordere ich Sie Herr Staatsminister Prof. Dr. Bausback, in Ihrer Funktion als Bayerischer Staatsminister der Justiz, auf: Mir ein auf mein Namen und Anschrift „[Mein Name], [Straßenname/Hausnummer, PLZ Ort]“ erlassener Strafbefehl, aus dem Jahr 2007 vorzulegen — alternativ, die Bestätigung, daß ein solcher Strafbefehl nicht existiert. Ich setze Ihnen dazu die Frist bis spätestens, vorliegend, zum 10.03.2017. 
Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen muß dies als öffentliche Bestätigung verstanden werden, daß Sie sich schützend vor jene Kräfte der Justiz stellen, die mich aufgrund meines Glaubens seit 2007 religiös-politisch verfolgen. Es wird einzig eine Beantwortung akzeptiert die von Ihnen, Prof. Dr. Winfried Bausback, persönlich unterzeichnet ist. 

Begründung/Anmerkung: 

Die Bayerische Strafjustiz verfolgt mich wider besseres Wissen, hellwach, mit Freiheitsberaubung, Folter, anhaltender Verletzung meiner Persönlichkeit und Menschenwürde, usf. etc. pp. Sie pflegt dies mit einem Strafbefehl vom Herbst 2007 zu begründen, einem Strafbefehl den sie gleichzeitig nicht vorlegen kann, denn ein auf meinen Namen und Anschrift erlassener Strafbefehl aus dem Jahr 2007 existiert nicht. 
Dies Verhalten der Justiz hat mit einem auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fußenden Rechtsstaats nichts zu tun, im Gegenteil, es ist ein Angriff auf unseren Rechtsstaat! 

(Der weitere Text wurde aufgrund der Länge, hier auf der Webseite entfernt.)

 

„Die Unterstellung dieses nicht an meinen Namen adressierten Strafbefehls vom Herbst 2007 ist dadurch, dass die Justiz diesen Namen auf mich projiziert, solange die Justiz daran festhält, eine fortwährende Entwürdigung, ein zutiefst zerstörerischer Eingriff in meine Individualität, Identität, Persönlichkeit, eben in alles, was mich als Mensch ausmacht, ich werde hierdurch fortwährend von der Justiz vorsätzlich an der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit gehindert; es ist ein sich ständig erneuernder Verstoß gegen Art. 1 und Art. 2 GG“. 

 

Diese Justiz bezeugt mit ihrem Verhalten, dass sie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, nicht achtet. Diese Justiz wird ihrem ersten und fordersten Auftrag nicht ansatzweise gerecht, der da lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Strafvereitelung im Amt ... 

 

Der Bayerische Justizminister Winfried Bausback ist der Aufforderung der Öffentlichen Eingabe vom 13.02.2017, den Strafbefehl aus dem Jahr 2007 vorzulegen, nicht nachgekommen. Verständlic, denn es  kann nur vorgelegt werden, was existiert und einen solchen Strafbefehl gibt es nicht. Entgegen der Antwortpflicht aus Artikel 17 Grundgesetz (GG) hat Justizminister Winfried Bausback auf Eingabe nicht den Anstand zu geantworten. Damit verletzt der Justizminister dieses Grundrecht. Der Justizminister bringt damit seine öffentliche Demütigung, Missachtung und Geringschätzung gegenüber dem Petenten zum Ausdruck. Staatsminister Winfried Bausback hat auf die Eingabe hin nichts Erkennbares unternommen, um das kriminelle Verhalten seiner Justiz zu beenden. Dem Eingabesteller wird nach wie Recht verweigert. Ihm wird weiterhin sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verweigert. Insgesamt handelt es sich um eine weitere vorsätzliche Verletzung seiner Persönlichkeit und Menschenwürde. Näheres ist dem genehmigten Eingabeprotokoll, dem „Öffentlichen Protokoll“ mit Datum vom 13.03.2017 entnehmbar. Wer daran interessiert ist, kann Herrn Justizminister Bausback freundlich um Zusendung einer Kopie des dieses Öffentlichen Protokolls bitten: 

Herrn
Prof. Dr. Winfried Bausback
Staatsminister der Justiz
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München  

 

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