Religiöse Verfolgung Deutschland

Verfolgt aus religiös-politischen Gründen

Ein Justizverbrechen

Ein Leben brutal zerstört. Wie die bayerische Justiz eine Person aus religiös-politischen Gründen brutal verfolgt und zerrieb. Dies mit Freiheitsberaubung in Vernichtungshaft und anderen menschenverachtenden Machenschaften. Die bayerische Justiz unterstellt in ihrer Hemmungslosigkeit dieser Person ein Strafbefehl den sie nicht vorlegen kann, da ein auf dessen Namen und Anschrift adressierten Strafbefehl aus jenem Jahr nicht existiert.
Die Verfolgung durch die bayerische Justiz fand ihren Anfang in Amtshilfe für einen anderen Staat. Dieser Staat verfolgte diese Person mit dem erklärten Ziel, sie aufgrund seiner Wehrdienstverweigerung zu vernichten. Sie fällt unter die Wehrdienstverweigererkategorie Totalverweigerer. Ein zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) kannte dieser Staat nicht. »Wehrdienstverweigerung aus ethisch religiösen Gewissensgründen«.
Nachstehend, anläßlich der inzwischen 10-jährigen Verfolgung durch die bayerische Justiz, die öffentliche Eingabe an den Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

 

(Der Name des Verfassers wird aus Opferschutzgründen nicht wiedergegeben, er kann im Impressum eingesehen werden. Im Text wird der Name mit [MeinNamen] ersetzt.)

 

 

[Absender aus Opferschutzgründen entfernt]

 

Herrn
Prof. Dr. Winfried Bausback
Staatsminister der Justiz
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München

Eingeschrieben
Regensburg, am 13.02.2017

 

Öffentliche Eingabe mit Fristsetzung

Aus aktuellem Anlaß

Sehr geehrter Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback!

Anläßlich der inzwischen 10-jährigen Verfolgung meiner Person durch die Bayerische Justiz, fordere ich Sie Herr Staatsminister Prof. Dr. Bausback, in Ihrer Funktion als Bayerischer Staatsminister der Justiz, auf: Mir ein auf mein Namen und Anschrift „[Mein Name], [Straßenname/Hausnummer, PLZ Ort]“ erlassener Strafbefehl, aus dem Jahr 2007 vorzulegen — alternativ, die Bestätigung, daß ein solcher Strafbefehl nicht existiert. Ich setze Ihnen dazu die Frist bis spätestens, vorliegend, zum 10.03.2017.
Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen muß dies als öffentliche Bestätigung verstanden werden, daß Sie sich schützend vor jene Kräfte der Justiz stellen, die mich aufgrund meines Glaubens seit 2007 religiös-politisch verfolgen. Es wird einzig eine Beantwortung akzeptiert die von Ihnen, Prof. Dr. Winfried Bausback, persönlich unterzeichnet ist.

Begründung/Anmerkung:
Die Bayerische Strafjustiz verfolgt mich wider besseres Wissen, hellwach, mit Freiheitsberaubung, Folter, anhaltender Verletzung meiner Persönlichkeit und Menschenwürde, usf. etc. pp. Sie pflegt dies mit einem Strafbefehl vom Herbst 2007 zu begründen, einem Strafbefehl den sie gleichzeitig nicht vorlegen kann, denn ein auf meinen Namen und Anschrift erlassener Strafbefehl aus dem Jahr 2007 existiert nicht.
Dies Verhalten der Justiz hat mit einem auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fußenden Rechtsstaats nichts zu tun, im Gegenteil, es ist ein Angriff auf unseren Rechtsstaat!

(Der weitere Text wurde aufgrund der Länge, hier auf der Webseite entfernt.)


Die Verfolgung durch die bayerische Justiz fand ihren Anfang in Amtshilfe für einen anderen Staat. Dieser Staat verfolgte [MeinNamen] mit dem erklärten Ziel, ihn aufgrund seiner Wehrdienstverweigerung zu vernichten. Er fällt unter die Wehrdienstverweigererkategorie Totalverweigerer, indem er auch die Ersatzsteuer (Wehrpflichtersatzabgabe) verweigert. Ein zivilen Ersatzdienst kannte dieser Staat nicht. [MeinNamen] verweigert Wehrdienst aus ethisch, religiösen Gewissensgründen.

„Die Unterstellung dieses nicht an meinen Namen adressierten Strafbefehl vom Herbst 2007 ist dadurch, daß die Justiz diesen Namen auf mich projiziert, solange die Justiz daran festhält, eine fortlaufende Entwürdigung, ein zutiefst zerstörerischer Eingriff in meine Individualität, Identität, Persönlichkeit, eben in alles was mich als Mensch ausmacht, ich werde hierdurch von der Justiz fortlaufend mit Absicht an der freien Entfaltung der Persönlichkeit gehindert; es ist ein stetig erneuernder Verstoße gegen Art. 1 und Art. 2 GG“.

 

Diese Justiz legt mit ihrem Verhalten Zeugnis ab, daß sie keine Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung hat. Diese Justiz wird ihrem ersten und fordersten Auftrag nicht ansatzweise gerecht, der da lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt ...

 

Der Bayerische Justizminister Winfried Bausback kam der Aufforderung der Öffentlichen Eingabe vom 13.02.2017, den Strafbefehl aus dem Jahr 2007 vorzulegen, nicht nach. Verständlich, es kann nur vorgelegt werden was existiert, und ein solcher Strafbefehl existiert nicht.
Entgegen der aus Artikel 17 Grundgesetz (GG) ergehenden Antwortpflicht, entschied Justizminister Winfried Bausback auf die Eingabe nicht aktiv zu Antworten. Damit verstoßt der Justizminister gegen dieses Grundrecht. Der Justizminister bringt damit seine öffentliche Demütigung, Verachtung und Mißachtung gegenüber dem Eingabesteller zum Ausdruck. Staatsminister Winfried Bausback unternahm auf die Eingabe hin nichts sichtbares, um das verbrecherische Verhalten seiner Justiz abzustellen. Dem Eingabesteller wird weiterhin Recht verweigert. Ihm wird weiterhin forlaufend sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verweigert. Es ist insgesamt eine weitere bewußte Beschädigung dessen Persönlichkeit und Menschenwürde. Mehr dazu ist dem genehmigten Eingabeprotokoll, dem „Öffentlichen Protokoll“ „Öffentlichen Protokoll“ mit Datum vom 13.03.2017 entnehmbar.
Bittet man den Justizminister freundlich, händigt er vielleicht das Öffentliche Protokoll als Kopie aus:

Herrn
Prof. Dr. Winfried Bausback
Staatsminister der Justiz
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München

 

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Zum Nachlesen:

Horst Seehofer, Ministerpräsident in Bayern

Justizverbreche

 

 

 

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