Öffentliche Eingabe an
Ministerpräsident Horst Seehofer

Ministerpräsident Bayern

 

»Zuhören – verstehen – handeln! Das ist mein politisches Credo. Ich bin zutiefst überzeugt: Nur wer als Politiker von den Menschen lernen will, nur wer zuhört, der hat seinen Auftrag verstanden. Ich werde alles tun, um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Lebensgestaltung zu unterstützen.« Horst Seehofer, Ministerpräsident in Bayern

 

(Opferschutz: Der Name des Verfassers dieser Öffentlichen Eingabe wird aus Opferschutzgründen nicht genannt, ist jedoch im Impressum, zu finden über die Eingangseite, einsehbar.)

<= zur Eingangsseite

 

 

[Absender aus Opferschutzgründen entfernt]

 


Herrn
Horst Seehofer
Ministerpräsident
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef Strauß Ring 1
80535 München

 

Eingeschrieben

Regensburg, am 29. März 2017

 

Öffentliche Eingabe

Sehr geehrter Ministerpräsident Seehofer!

Art. 17 GG gibt mir das Recht mich auch an den Ministerpräsident zu wenden. Sie Herr Ministerpräsident Seehofer erklärten „Ich habe die Letztverantwortung für meine Partei und für den Freistaat“. Als Letztverantwortlicher sind Sie freilich nicht allwissend was in Behörden und Ministerien vor sich geht, können aber ab jetzt nicht behaupten von folgendem Sachverhalt keine Kenntnis zu haben. Namentlich der Öffentlichen Eingabe an Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Bausback mit Datum vom 13.02.2017 und dem Öffentlichen Protokoll vom 13.03.2017. Das Protokoll liegt diesem Schreiben in Abschrift bei. Justizminister Bausback sah keine Veranlassung am Protokoll etwas zu Berichtigen, das Protokoll ist daher genehmigt.

Herr Ministerpräsident Seehofer, Ihre Regierungszeit bleibt in Erinnerung als eine Zeit religiöser und politischer Verfolgung. Als eine Zeit in der ich von staatlicher Stellen wiederholt in Persönlichkeit und Menschenwürde mit nicht beschreibbarer Brutalität verletzt wurde. Da ist doch gut zu wissen, wer in diesem Freistaat dafür die „Letztverantwortung“ trägt! Eine Verantwortung die Sie nicht von sich streifen können.

Jetzt zu meiner Frage. Sehen Sie als Ministerpräsident die Möglichkeit, für Staatsbedienstete in Bayern, hervorgehoben jene im Justizdienst, eine verpflichtende jährlich-wiederholende Schulung einzuführen, in der gelehrt wird: Sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, vor allem: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung unbedingt einzuhalten.


Mit freundlichen Grüßen

     (Unterschrift)
Opfer rechtsextremer rassistischer Staatsgewalt

 

Hinweis:
Im Auftrag von Herrn Ministerpräsident Horst Seehofer hat die Bayerische Staatskanzlei den Eingang der Eingabe vom 29.03.2017 mit Schreiben vom 10.04.2017 bestätigt.

Nach einem Schriftwechsel teilt die Bayerische Staatskanzlei Anfang Mai 2007 mit, das Vorbringen eine verpflichtende jährlich wiederholde Schulung für alle Staatsbedienstete in Bayern einzuführen, wurde dem Bayerischen Finanzministerium zugeleitet, das ressortübergreifend für Grundsatzfragen der Fortbildung der Staatsbediensteten zuständig ist.

Den Sachverhalt über den der Herr Ministerpräsident Seehofer in Kenntnis gesetzt, hat der Ministerpräsident nicht in rechtsstaatlichen Sinn angegangen – spich: er läßt Freiheitsberaubung und Folter gewähren; es ist nicht der geringste Anhaltspunkt erkennbar, daß er auf Aufklärung drängte.

 

Weitere Seehofer Zitate:

»Jede und jeder hat bei uns in Bayern beste Chancen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion.« Horst Seehofer

»Ich möchte, dass alle Menschen in Bayern, ganz gleich aus welchen sozialen Verhältnissen sie kommen, die Chance haben, ein gutes, glückliches Leben zu führen. Man darf niemand zurücklassen, man muss sich um jeden bemühen und versuchen, jedem zu helfen.« Horst Seehofer

»Mir geht es um das richtige Amtsverständnis. Einen Dienst zu leisten. Und über den Dienst immer wieder Rechenschaft abzulegen. Wie geht es dem Land und den Leuten, für die man Verantwortung trägt?« Horst Seehofer

 

 

 

Alle Angaben sachbezogen!

<= zur Eingangsseite Datenschutz

 

 

Ministerpräsident Seehofer, Horst Seehofer, Letztverantwortung

 

 

Rechtsverbindlichkeit, Ministerpräsident Bayern, Letztverantwortung so auch Wilkür und Versoß in Bayern. Strafvereitelung im Amt. Rechtsbeugung. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. #Seehofer #HorstSeehofer #Ministerpraesident #Grundrechtsverletzung #Bayern #Verfolgung #Staatsminister #Letztverantwortung #Letztverantwortlich