Religiöse Verfolgung Deutschland

Verfolgt aus religiös-politischen Gründen

Religiöse Verfolgung in Bayern, Verfolgung aus religiös-politischen Gründen

Ein Staatsverbrechen

Über mehrere Jahre dokumentierte diese Netzseite ein Staatsverbrechen und enthielt den Hilfeschrei einer betroffenen Person – die bis heute verfolgt wird. Die Online-Dokumentation umfaßte über 500 Seiten, was ausgedruckt ein Vielfaches ergäbe. Bereits früh verfügte die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk – in ihrer Funktion als Staatsministerin der Justiz – über den Link zu dieser Seite. Dr. Merk ist sich der Freiheitsberaubungen, verübt durch die Justiz als Zuspitzung religiöser Verfolgung, bewußt und weiß, daß diese strafrechtlich nicht verfolgt werden, obwohl eine Verpflichtung dazu von Amts wegen besteht, die betroffene Person nicht rehabilitiert wird und infolgedessen fortlaufender Folter ausgesetzt ist. Sie ist als Justizministerin aktiv an diesem System beteiligt, das schwere Menschenrechtsverletzungen systematisch duldet, vertuscht und verschleiert. Das von ihr gedultete System besteht fort und verletzt weiterhin die Rechte, Persönlichkeit und Würde dieser Person. Ihr Handeln macht deutlich, daß diese Verstöße aus Willkür politisch gewollt und bewußt in Kauf genommen werden.

Die Verfolgung der betroffenen Person durch die bayerische Justiz begann im Rahmen einer Amtshilfe für einen Staat, der mit dem Ziel handelte, die Person aufgrund ihrer Kriegsdienstverweigerung selbst im Exil zu diskreditieren und sie zurückzuzwingen, um sie dann gezielt zu vernichten. Dieser Staat kannte keinen zivilen Ersatzdienst und verweigerte die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht. Die Verfolgung in Bayern fing damit an, daß die Person durch die bayerische Polizei wiederholt aufgefordert wurde, ihr öffentlich geäußertes Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit zurückzunehmen.

Die betroffene Person gelangte durch ihren reifenden Glauben zur unumstößlichen Überzeugung, jeglichen Kriegsdienst abzulehnen. Ihre Gewissensentscheidung beruht auf einer spirituellen Ethik der Gewaltfreiheit, die in der Überzeugung gründet, daß Gewalt niemals ein legitimes Mittel zur Konfliktlösung sein kann. Dieser Glaube fordert dazu auf, Feindseligkeit nicht mit Gegengewalt zu beantworten, sondern durch konsequente Friedfertigkeit nach Gerechtigkeit zu streben. Die Kriegsdienstverweigerung ist nicht nur ein Ausdruck dieser Überzeugung, sondern auch ein international anerkanntes Menschenrecht. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 4 Absatz 3 dieses Recht, um sicherzustellen, daß niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden kann. Die Mißachtung dieses fundamentalen Rechtes verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern auch die grundlegenden Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats.

Um Tatsachen zu schaffen, hat die Staatsanwaltschaft die betroffene Person ohne jede rechtliche Grundlage wiederholt inhaftiert. Das ist Freiheitsberaubung, in diesem Fall in Form von Vernichtungshaft. Nach jeder Festnahme wurde der betroffenen Person belehrt, daß sie umgehend dem Haftgericht vorzuführen ist – wie es die Verfassung vorschreibt (Artikel 102 BayVerf) – was jedoch nicht geschah. Im Nachhinein wurde ihr als Begründung für die Freiheitsberaubung ein nicht existierender Strafbefehl unterstellt, der von keiner der Instanzen – weder vom Amtsgericht noch von der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft oder dem Justizministerium – vorgelegt werden konnte. Es liegt in der Natur des Rechts, daß nur existierende Belege als Grundlage herangezogen werden können. Die letzten, die aufgefordert wurden, ihn vorzulegen, waren die Generalstaatsanwaltschaft und der Justizminister.

Nach geltendem Recht ist die Justiz verpflichtet, staatlich veranlaßte Freiheitsberaubungen von Amts wegen konsequent zu verfolgen. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz, insbesondere aus Artikel 1, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert, sowie Artikel 2, der das Recht auf Freiheit sichert. Darüber hinaus verlangt der Rechtsstaatsgrundsatz, daß jede Form von willkürlicher Inhaftierung strafrechtlich verfolgt wird. Die Weigerung der Justiz, dieser Pflicht nachzukommen, stellt einen systematischen Verfassungsverstoß dar, der die Glaubwürdigkeit der rechtsstaatlichen Ordnung untergräbt. Für die betroffene Person bedeutet dies eine fortdauernde Verfolgung durch den Staat. Auch jetzt, in diesem Moment, da Sie dies lesen, setzt sich eine fortwährende, schwerwiegende Verletzung der Würde, der Persönlichkeit sowie der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Person fort – ein staatlicher Akt mit der Wirkung einer schleichenden Hinrichtung.

Sie treten die Würde des Menschen, die unverletzlichen und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte mit Füßen! Eine Justiz, ein Staat, wo jedes Vertrauen verspielt hat.

Dieser Fall stellt ein Justizverbrechen in Form eines Staatsverbrechens dar, das bis heute andauert.

religiöse-politische Verfolgung in Bayern, Deutschland

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Justizverbrechen